Kölner Richter verbieten Telekom-XXL-Tarif (Update)

Die Deutsche Telekom darf ihren XXL-Tarif ab sofort nicht mehr anbieten. Das hat das Verwaltungsgericht Köln per Zwischenentscheid festgelegt.

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Von
  • Holger Bleich

Die Deutsche Telekom darf ihren Sonntags-Pauschaltarif ISDN-XXL ab sofort nicht mehr anbieten. Das hat das Verwaltungsgericht Köln per Zwischenentscheid festgelegt. Ursache für die Entscheidung ist eine Klage des T-Online-Konkurrenten AOL, in der der Hamburger Online-Anbieter der Telekom vorwirft, T-Online beim XXL-Angebot zu bevorzugen. T-Online bekomme wichtige Daten zur Verfügung gestellt, die AOL vorenthalten würden. Ähnliche Vorwürfe hatte die Telekom in der Vergangenheit mehrfach zurückgewiesen. Die Zwischenentscheidung der ersten Kammer des Kölner Verwaltungsgerichts ist lediglich eine Überbrückung, bis über den Eilantrag von AOL entschieden ist.

In dem Kölner Verfahren möchte AOL nicht etwa die Telekom, sondern die Regulierungsbehörde Reg TP auf die Anklagebank bekommen. Deren vorläufige Genehmigung des XXL-Tarifs zum 1. Juni sei ein Fehler gewesen, den sie korrigieren müsse, meinte AOL-Sprecher Frank Sarfeld. Derweil hat Reg-TP-Sprecher Rudolf Boll gegenüber c't bereits angekündigt, Rechtsmittel gegen den Zwischenentscheid einzulegen. Voraussichtlich gehen also nun die Akten zum Oberverwaltungsgericht Münster, wo weiter über die AOL-Klage verhandelt wird.

Mit völligem Unverständnis reagierte die Telekom. "Das ist doch einfach lächerlich. AOL kann am Markt nicht mehr mit T-Online konkurrieren, nun verlegen sie die Auseinandersetzung in Gerichtssäle. Ein überzeugenderes Armutszeugnis als das Eingeständnis der eigenen technischen Unfähigkeit könnte AOL gar nicht abgeben", kommentierte Telekomsprecher Ulrich Lissek im Gespräch mit c't. Man sehe der Sache sehr gelassen entgegen. Falls XXL-Kunden am Wochenende ihren Tarif nicht werden nutzen können, wolle man sie später dafür entschädigen.

Entgegen anderslautenden Meldungen bezieht sich der Beschluss offensichtlich nur auf den XXL-Internet-Zugang von T-Online. Im Originaltext, der c't vorliegt, heisst es, die aufschiebende Wirkung der Klage von AOL wird vom Gericht nur für jenen Teil der Reg-TP-Genehmigung vorläufig angeordnet, der den Online-Dienst zulässt. Die Telekom werde also am kommenden Sonntag Telefongespräche, die mit dem XXL-Tarif geführt werden, nicht berechnen, stellte Telekom-Sprecher Stephan Broszio am Dienstag Abend gegenüber c't klar. (hob)