"Kostenlose Glasfaser": Verbraucherschützer mahnen Giga Fiber ab

Der Anbieter eines Null-Euro-Glasfaseranschlusses nenne den verpflichtend zu nutzenden konkreten Zahlungsdienstleister online nicht, monieren die Antragsteller.

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(Bild: SHARKstock/Shutterstock.com)

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Zahlreiche Unklarheiten und Widersprüche haben Verbraucherschützer auf der Internetseite und in den Geschäftsbedingungen von Giga Fiber ausgemacht. Das Unternehmen wirbt mit dem Angebot für einen Glasfaseranschluss mit 250 MBit/s im Downstream für null Euro. c’t verwies bereits Ende Oktober darauf, dass die scheinbar unschlagbare Offerte mehrere Haken hat. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat die Firma daher inzwischen wegen Irreführung abgemahnt, teilte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) am Freitag mit. Hauptsächlicher Stein des Anstoßes: Giga Fiber gibt weder auf der eigenen Webseite noch in der App den konkreten Zahlungsdienstleister und dessen Anschrift an.

Überraschend ist prinzipiell, dass für einen kostenlosen Anschluss Zahlungsabwicklungen vorzusehen sind. Wer über die Firma mit Internet versorgt werden will, muss laut den Geschäftsbedingungen und einer Frage-Antwort-Seite aber zustimmen, dass "wiederkehrende Zahlungen wie Miete, Nebenkosten, Strom" – aber auch Darlehenszahlungen – "über den von Giga Fiber zur Verfügung gestellten Payment-Service" abgewickelt werden. "Das bedeutet, dass Sie solche Verpflichtungen nicht mehr von Ihrem Girokonto zum Beispiel per Dauerauftrag überweisen dürfen", erläutern die NRW-Verbraucherschützer. "Giga Fiber erhält also umfangreichen Einblick in Ihre monatlichen Ausgaben – die sonst eigentlich nur Ihre Bank hat."

Für Banken gebe es besondere Gesetze, an die sie sich halten müssen, gibt die Verbraucherzentrale NRW zu bedenken. Sie würden zudem von der Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht (BaFin) überwacht. Für Giga Fiber gelte dies nicht. Laut den Verbraucherexperten handelt es sich bei dem mysteriösen Zahlungsdienstleister um Telecash und damit um eine frühere Tochter der Deutschen Telekom. Diese aus Sicht des vzbv "wesentliche" Information enthalte das Unternehmen aber seinen potenziellen Kunden in der "irreführenden" Werbung vor.

Auch die Vertragsbedingung, nach der Nutzer zur Erstattung von Kosten für den Hausanschluss verpflichtet werden, wenn sie während der Mindestvertragslaufzeit gegen nicht genau erläuterte Pflichten verstoßen, hat der vzbv abgemahnt. Das Verfahren ist noch offen. Ein Sprecher von Giga Fiber versicherte c’t unlängst, dass "in keinem Falle" Kosten für die Erstellung des Internetanschlusses in Rechnung gestellt würden. Die AGB würden hier noch präzisiert. Der Null-Euro-Anschluss werde sich durch Kooperationen und Verträge mit Partnern "sicher refinanzieren". Datenschutz und -integrität blieben gewahrt.

Die Verbraucherzentrale NRW erklärt allgemein: "Zumindest zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch zu viele offene Fragen, um einen Vertrag abzuschließen." Während in den FAQ etwa von "wiederkehrenden Zahlungen" die Rede sei, die über den Dienstleister abgewickelt werden müssten, stehe in AGB nur etwa von "deinen Zahlungen". "Das ist sehr offen formuliert, sodass leicht die Gefahr besteht, dass man unbewusst gegen die Bedingungen verstößt und Giga Fiber dann doch Geld für den Glasfaseranschluss fordert", schreiben die Verbraucherschützer. Wie viel das Unternehmen dann verlangen würde, sei unklar. Bei "wiederholtem schadhaftem Verstoß" behalte sich Giga Fiber zudem vor, den gesamten Vertrag außerordentlich zu kündigen – und damit den Internetanschluss zu kappen.

Genauso intransparent ist der Verbraucherzentrale zufolge, wie der Anbieter sicherstellen wolle, dass Kunden tatsächlich alle ihre Zahlungen über das Unternehmen abwickelten. Reiche eine Selbsterklärung "oder will das Unternehmen auf Ihr Girokonto zugreifen?" Sehr vage formuliert sei ferner die Ansage, Internet "in der Regel spätestens zwei Wochen" nach dem fertiggestellten Hausanschluss zu erhalten. Weiter unten nenne die Firma eine Frist von spätestens vier Monaten. Giga Fiber scheine generell eher ein Vermittler zu sein und kein tatsächlicher Telekommunikationsanbieter oder Finanzdienstleister. Der Zugang zum Netz könnte letztlich über Provider wie Telekom, Vodafone oder 1&1 bereitgestellt werden, "die man dann nehmen müsste".

(bme)