Kostenlose MP3-Radiomitschnitte

mp3flat.com zeichnet automatisch Musik aus dem Radio mit und bietet die Songs im MP3-Format an. Der Webdienst ist kostenlos, wer jedoch mehr als fünf Stücke am Tag herunterladen will, muss einen Euro bezahlen.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Volker Zota

Der Webdienst mp3flat.com schneidet automatisiert Radioprogramme mit und bietet die einzelnen Songs im MP3-Format zum Download an. Im Unterschied zu Software wie air2mp3 oder ClipInc läuft die Aufnahme jedoch nicht auf dem PC des Nutzers, sondern als Webservice, der nach eigenen Angaben zehn Radiosender rund um die Uhr mitschneidet. Dadurch sollen bis zu 30.000 Songs pro Monat aufgezeichnet werden.

Die H&O IS LTD. & Co. KG sieht in ihrem Dienst ein völlig legales Angebot, denn aufgrund der Zahlung der GEZ-Gebühr sei es jedem gestattet, Songs aus dem Radio mitzuschneiden, man selbst unterstütze den Nutzer lediglich mit einer Dienstleistung.

mp3flat setzt ein kostenlose Registrierung voraus, auch die Nutzung ist kostenfrei. Nach der Anmeldung füllt sich die alphabetische Künstlerliste sukzessive mit Songs. Der Download kostet nichts, solange man nur fünf Stücke am Tag herunterlädt. Wer mehr will, kann das "24 Premium Upgrade" für 99 Euro-Cent erwerben, für 24 Stunden unbegrenzt viele Dateien downloaden und die Songs direkt im Browser vorhören.

Aufgrund der Ähnlichkeit zu virtuellen Videorecorder-Diensten wie shift.tv, save.tv und onlinetvrecorder.com und deren rechtlicher Probleme ist davon auszugehen, dass auch der mp3flat-Betreiber H&O IS LTD. & Co. KG schon bald Post von den Anwälten der Radiosender oder der Plattenlabel bekommen dürfte, die zu einer Unterlassung auffordern. Auch wenn §53 des Urheberrechtsgesetzes eine unentgeltliche Vervielfältigung erlaubt: Der kostenpflichtige 24-Stunden-Service sowie die offenbar in Vorbereitung befindliche Bannerwerbung könnten sich als Fallstrick erweisen. Einige Gerichte sehen bereits in der "Weiterleitung" der Signale (in diesem Fall das Download-Angebot der MP3-Mitschnitte) einen Urheberrechtsverstoß. (vza)