Künstler gegen Bildgeneratoren: Klage in den USA nimmt nächste Hürde

Künstler feiern: Ein Richter erlaubt ihre Copyright-Klage gegen Stability.ai und Co. Das bedeutet auch, dass sie Einsicht in Technik und Details bekommen.

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(Bild: Shutterstock/Phonlamai Photo)

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Künstler in den USA freuen sich über einen Teilerfolg ihrer Klage gegen Anbieter von Bildgeneratoren. Richter William H. Orrick vom United States District Court for the Northern District of California schreibt, dass die "Behauptungen der induzierten Rechtsverletzung ausreichend sind." Der Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen steht also weiter im Raum. Ein Teil der Klage wurde erst kürzlich von Orrick als nicht ausreichend zurückgegeben.

Mit der Entscheidung geht es in die sogenannte Offenlegungsphase. Das bedeutet, die Anwälte der Künstler können Dokumente und Informationen zum Aufbau der Bildgeneratoren von den Anbietern verlangen. Sie dürfen Einblicke in die Trainingsdaten und Abläufe bekommen. Die klagende Künstlerin Kelly McKernan schreibt auf X: "... jetzt können wir all das herausfinden, was die Anbieter nicht wollen, dass wir es herausfinden." Sie bezeichnet den Fortschritt als großen Sieg.

McKernan, Sarah Anderson, Karla Ortiz und weitere Künstlerinnen werfen Midjourney, Runway, Stability.ai und DeviantArt vor, sich an ihren Werken unrechtmäßig bedient zu haben. Der Richter, der für die Bay Area in Kalifornien zuständig ist, also den Sitz zahlreicher KI-Unternehmen, schreibt in seiner Entscheidung: "In diesem Fall behaupten die Kläger, dass Stable Diffusion in erheblichem Maße auf urheberrechtlich geschützten Werken aufbaut und dass die Funktionsweise des Produkts zwangsläufig auf Kopien oder geschützte Elemente dieser Werke zurückgreift." Zu klären sei nun, ob es sich dabei um die Absicht des Anbieters handle – das behaupten die Kläger – oder ob es ein Zufall beziehungsweise sogar eine Panne sei, wie die Beklagten sagen.

Die ursprüngliche Klage stützt sich in diesem Punkt darauf, dass die Werke der Künstler zu Trainingszwecken genutzt wurden und zudem ein Output von Stable Diffusion "im Stil der Künstler" möglich sei. Die Anbieter weiterer Bild- und Videogeneratoren sind im Verlauf erst aufgenommen worden. Zunächst hatte sich die Klage auf den Verein Laion konzentriert, die die Trainingsdatensätze zur Verfügung stellen, die dann von den KI-Anbietern genutzt werden. Laion bietet allerdings nur eine Liste mit URLs an, von denen die Trainingsbilder mithilfe von weiteren Tools erst nutzbar gemacht werden müssen.

Karla Ortiz schreibt bei X, dass die Kläger nicht bloß ihre Urheberrechtsansprüche geltend machen, sondern dass die Entscheidung des Richters auch bedeute, dass alle Unternehmen, die Modelle von Stable Diffusion oder die Laion-Datensätze nutzen, für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden könnten. Die Künstlerinnen haben die Klage als Sammelklage für alle in ähnlicher Weise betroffenen Rechteinhaber eingereicht.

Zuvor hatte der Richter einen Teil der Klage abgewiesen, etwa zu unlauterem Wettbewerb, der Werbung mittels der Künstler und mehr. Der Richter erlaubte jedoch auch hier jeweils, dass eine verbesserte Klageschrift eingebracht werden konnte. Nun gibt es die neue Zwischenentscheidung des Richters.

Zwischenentscheidung des Richters: Sarah Andersen et al. gegen Stability AI LTD et al.

(emw)