KI-Nutzung geschützter Werke: Kulturrat fordert angemessene Vergütung

KI betreffe Künstler und Medien in erheblicher, teils existenzbedrohender Weise, gibt der Kulturrat zu bedenken. Urheberrechtliche Fragen seien rasch zu klären.

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Künstlicher Kopf mit dahinter fliegenden Medien

(Bild: metamorworks / Shutterstock.com)

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Der Deutsche Kulturrat hält es für überfällig, Urheber, Künstler und sonstige Rechteinhaber wie Verlage, Film-, Games und Musikproduzenten oder Rundfunksender an den Umsätzen von Anbietern generativer Künstlicher Intelligenz (KI) wie OpenAI, Google, Meta und Antrophic zu beteiligen. Es sei "zwingend erforderlich", dass im Fall einer Nutzung geschützter Werke nicht nur für das Training solcher Modelle und Systeme "eine angemessene Vergütung gezahlt wird". Die Politik müsse sicherstellen, dass auch Rechteinhaber von den wirtschaftlichen Vorteilen der Technik profitierten.

KI ermögliche "maschinengemachte Ergebnisse, die zunehmend von menschlichen Schöpfungen nicht zu unterscheiden sind und sich im Entstehungsprozess nicht von Menschen nachvollziehen lassen", schreibt der Kulturrat in einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme. Generative KI betreffe Urheber, Künstler und Medienunternehmen "in ganz erheblicher, teilweise existenzbedrohender Weise". Die meisten Beteiligten sähen sich – in jeweils unterschiedlicher Intensität – "sowohl mit Risiken als auch mit Chancen konfrontiert".

Innerhalb der juristischen Literatur und der bisherigen, noch nicht höchstgerichtlich überprüften Rechtsprechung wird laut der Bestandsaufnahme zwar häufig die Ansicht vertreten, dass gesetzliche Einschränkungen des exklusiven Verwertungsrechts für Nutzungen geschützter Werke zum Training von KI-Modellen "im Grundsatz anwendbar sind". Es gebe aber auch sehr deutliche Gegenstimmen, wonach die im EU-Urheberrecht verankerte Schranke für Text und Data Mining hier nicht greife. Aus Sicht der betroffenen Rechteinhaber sei generell "nur sehr schwer nachvollziehbar, dass es rechtlich zulässig sein soll", auf der Basis einer gesetzlichen Erlaubnis ihre geschützten Werke für KI-Entwicklungen zu verwenden. Denn letztere hätten für die Verwertung ihrer Schöpfungen "ganz enorme Konsequenzen".

Die geforderten Vergütungen ließen sich am besten dadurch verwirklichen, "dass die erforderlichen Nutzungsrechte vertraglich eingeräumt werden", führt die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Kulturverbände aus. Lizenzvereinbarungen sollten deshalb "weiterhin ermöglicht und bestmöglich unterstützt werden." Der Kulturrat regt generell eine rasche und umfassende rechtspolitische Diskussion der offenen urheberrechtlichen Fragen hierzulande und vor allem auf EU-Ebene an. Es gehe dabei keineswegs nur um Nutzungsfreiheiten für Text und Data Mining, sondern "um die massenweise Nutzung" geschützter Werke. Gesetzliche Vorgaben sollten daher "immer dann anwendbar sein, wenn Modelle und Systeme der generativen KI in der EU in Verkehr gebracht" oder die Ergebnisse in der Gemeinschaft verwendet würden. So gälten sie prinzipiell auch für US-Firmen.

(olb)