Kulturstaatsminister gegen reines Marktdiktat bei Frequenzvergabe

Frequenzvergabe und Ausgestaltung des Rundfunks sollten den EU-Mitgliedsstaaten überlassen bleiben, meint Bernd Neumann, Staatsminister für Kultur und Medien.

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Von
  • Monika Ermert

Die Frequenzvergabe wie auch Ausgestaltung des Rundfunks müssen Sache der EU-Mitgliedsstaaten bleiben, forderte der Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann, gestern im Anschluss an das informelle Treffen der EU-Kulturminister in Versailles. Bei der Zuteilung und Nutzung von Funkfrequenzen müssten auch die kulturelle Vielfalt und die nationalen Systeme zur Sicherung des Medienpluralismus berücksichtigt werden. "Allein marktwirtschaftliche Ansätze greifen hier zu kurz", sagte Neumann laut einer Presseerklärung.

Neumann stellt sich gegen eine zentrale europäische Regulierungsbehörde. "Zentrale Strukturen sind nicht geeignet, differenzierte Lösungen zu erzielen und nationale Besonderheiten zu bewahren." Die Kommission hatte eine zentrale Regulierungsbehörde und die Zentralisierung der Vergabe eines Teils der Frequenzen in Kommissionshand vorgeschlagen.

Die französische Kulturministerin und Gastgeberin Christine Albanel unterstrich in ihrem Resümee, in den meisten Mitgliedsstaaten gebe es sektorspezifische Vergaberegeln für die Vergabe der Rundfunkfrequenzen. Dementsprechend wirkten die Minister darauf hin, dass die Spielräume auch im reformierten Telecom-Paket der EU erhalten bleiben. Der Streit um die so genannte digitale Dividende, die durch die Digitalisierung des Rundfunks frei werdenden Frequenzen, beherrschte im vergangenen Jahr die internationale Weltfunkkonferenz in Genf. Im Falle einer rein marktgesteuerten Vergabe fürchtet der Rundfunk, gegen die finanzkräftigere Telekommunikationsbranche zu verlieren.

Ein weiteres rundfunkspezifisches Thema auf der Agenda der Kulturminister in Versailles war die von der Europäischen Kommission angekündigte Überarbeitung der so genannten Rundfunkmitteilung. Diese legt die Grundsätze fest, nach denen die Vereinbarkeit staatlicher Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit dem EU-Beihilferecht geprüft wird. Grundlegende Änderungen hält Neumann hier für nicht notwendig, auch hier sollten die Mitgliedsstaaten das Sagen behalten. "Die Regelung des Rundfunks – einschließlich der neuen Online-Dienste – ist eine ureigene Angelegenheit der Mitgliedsstaaten, die diese entsprechend ihrer jeweiligen nationalen Bedürfnisse wahrnehmen. Dies hat sich im Übrigen in der Vergangenheit hervorragend bewährt." Die Kommission, vor drei Jahren von den Privatsendern und Verlagen wegen der Gebührenfinanzierung der Online-Aktivitäten von ARD und ZDF auf den Plan gerufen, dürfte das anders sehen. (Monika Ermert) / (anw)