Telecom-Paket der EU reduziert Vorabregulierung auf sieben Märkte

Die Kommission will künftig nur noch sieben Märkte einer Vorabregulierung (ex ante) unterwerfen, ursprünglich sollten es eigentlich mit den neuen Regulierungsvorschriften elf Märkte sein.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Die Kommission will künftig nur noch sieben Märkte einer Vorabregulierung (ex ante) unterwerfen, ursprünglich sollten es nach den neuen Bestimmungen elf Telekommunikationsmärkte sein. Damit kam die Kommission den nationalen Regulierern und Telekommunikationsunternehmen entgegen.

Das Anfang der Woche von der Kommission verabschiedete "Telecom-Paket" sieht vor, zehn Telekommunikationsmärkte von der Liste der von der Regulierungsbehörden zu beobachtenden Märkte zu streichen, zwei Märkte wurden zu einem zusammengefasst. Damit soll die Regulierung vereinfacht und erleichtert werden. Das bedeutet, dass in den meisten Märkten nun das normale Wettbewerbsrecht herrschen soll.

Gleich zwei der sieben kritischen Märkte gehören zum Bereich Breitband: Im Markt "IP-Bitstrom" geht es darum, neuen Marktteilnehmern zu ermöglichen, über ihre eigenen Netze sowie über die lokalen Netzteile des marktbeherrschenden Unternehmens neue Breitbanddienste anzubieten. Beim Markt "Entbündelter Großkunden-Zugang zu Draht- und Teilleitungen für die Erbringung von Breitband- und Sprachdiensten" handelt es sich darum, den Kunden über die letzte Meile des öffentlichen Festnetzes breitbandig anzuschließen. Hier können neue Unternehmen sowohl Sprach-, als auch Datendienste über die Teilnehmernanschlussleitung anbieten, die sie beim marktbeherrschenden Unternehmen anmieten.

Zu den weiteren Märkten, die ebenfalls weiterhin vorab reguliert werden sollen, gehört der Markt für den "Zugang zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten", der früher in einen Markt für Privat- und in eine für Geschäftskunden unterteilt war. Ferner vorab reguliert werden die Märkte für den "Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten" und für die "Anrufzustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten". Schließlich wird der Markt für die Abschlusssegmente von Mietleitungen für Großkunden weiterhin reguliert.

Die Mobilfunker können nur teilweise aufatmen: Weiterhin vorabreguliert wird der Markt "für die Anrufzustellung in einzelnen Mobiltelefonnetzen", aus der Ex-Ante-Regulierung entlassen werden dagegen die Märkte für das Auslandsroaming sowie für den "Zugang und den Verbindungsaufbau in öffentlichen Mobilfunknetzen". Aktuelle Stellungnahmen der Mobilfunkbetreiber zu den neuen Regulierungsmärkten waren bislang noch nicht zu erhalten.

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(Christiane Schulzki-Haddouti) / (jk)