Kurz informiert: Luca-App, Atomstrom, Abgasskandal, Soft-Robotik

Unser werktäglicher News-Überblick fasst die wichtigsten Nachrichten des Tages kurz und knapp zusammen.

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Inhaltsverzeichnis

Für die Verfolgung schwerer Straftaten befürwortet Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann eine Nutzung von Kontaktdaten der Luca-App. Das erläuterte die CDU-Politikerin im Rechtsausschuss des Landtages. Staatsanwaltschaft und Gerichte müssten im Einzelfall entscheiden, wenn Daten der Corona-Kontakt-App als Beweismittel für die Ermittlungen genutzt werden sollten, hieß es. Hoffmann erklärte, der Generalstaatsanwalt des Landes und sie seien sich einig, dass dieses Vorgehen nicht bei weniger schweren Taten infrage komme. Als Beispiele für eine mögliche Datenabfrage nannte Hoffmann "gewaltsame Auseinandersetzungen in einer Lokalität, die in einem Tötungsdelikt endet" oder eine "Vergewaltigung in einem Restaurant". Die Rechtslage sei allerdings unsicher.

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Der französische Präsident Emmanuel Macron hat seine energiepolitischen Pläne konkretisiert. Es sollen sechs neue Atomkraftwerke gebaut werden, außerdem werde der Bau acht weiterer AKW geprüft, sagte Macron. Wenn die Sicherheitskriterien es zuließen, solle die Laufzeit aller bestehender AKW verlängert werden. Macron hat Betreiber EDF angewiesen zu prüfen, ob dessen AKW länger als 50 Jahre laufen können. Er bezeichnete sein Vorhaben als "Renaissance der französischen Atomkraft". Aktuell bereiten EDF allerdings mögliche Korrosionsschäden in seinen AKW Sorgen. Vergangenes Jahr gingen bereits fünf Reaktoren für Wartungsarbeiten vom Netz. Diese Woche kündigte EDF eine Revision von drei weiteren Kraftwerken wegen möglicher Schäden an und korrigierte seine für 2022 erwartete Atomstromproduktion erneut nach unten.

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Gebrauchtwagenkäufer, die wegen manipulierter Motorensoftware zu spät gegen Volkswagen vor Gericht gezogen sind, gehen endgültig leer aus. Ein sogenannter Restschadenersatz, den es in bestimmten Fällen bei Verjährung noch geben kann, komme hier nicht in Betracht, urteilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Für Neuwagen ist die Frage nach wie vor offen. Darüber verhandelt ein anderer BGH-Senat am 21. Februar.

Ein Forschungsteam der Virginia Tech hat einen Soft-Roboter entwickelt, der sich von einem Fahrzeug in eine Drohne wandeln kann. Die Forschenden setzen dabei auf eine Kombination aus Elastomer, Metall und Temperatur, um eine Formwandlung zu erzielen. Das Team sieht durch den Einsatz von Verbundstoffen eine große Chance für die Soft-Robotik. Damit ließen sich Maschinen schaffen, die mehrere Funktionen ausführen und sich nach einer Beschädigung selbst heilen können.

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(igr)