LetsBuyIt.com darf sein Stufenpreismodell weiter betreiben

Das Oberlandesgericht in Hamburg hat die einstweilige Verfügung gegen das Geschäftsmodell von LetsBuyIt.com aufgehoben.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 10 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Adolf Ebeling

Erst musste der Co-Shopping-Anbieter LetsBuyIt.com seinen Börsengang zwei mal verschieben, dann zwang ihn eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg zur Änderung seines Geschäftsmodells.

Nun aber, nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg, darf die Firma ihr "Stufenpreismodell" wieder praktizieren. Es sieht eine Rabattstaffelung für Käufergruppen vor, die sich im Web organisieren und gemeinsam kaufen wollen. Mit zunehmender Gruppengröße ermäßigt sich – in Stufen – der Preis bis hin zu einem Minimalbetrag. LetsBuyIt.com kündigte bereits an, dass man nun wieder zu dem ursprünglichen Preismodell zurückkehren werde, das der Anbieter aufgrund der einstweiligen Verfügung vorübergehend ändern musste.

Einspruch gegen das Geschäftsmodell hatte der in Berlin ansässige Konkurrent Cnited erhoben und im Eilverfahren eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg erwirkt, die gestern vom Oberlandesgericht der Hansestadt (Az.: 3 U 178/00) aufgehoben wurde. Die Aktie von LetsBuyIt.com verzeichnete nach Veröffentlichung des Urteilsspruchs einen kurzfristigen Anstieg um fast 15 Prozent, sackte dann wieder ab und notiert derzeit bei 4,25 Euro – ein halbes Prozent mehr als am Vortag. (ae)