Limewire verklagt Musikindustrie

Im Verfahren des US-Verbandes RIAA gegen die Anbieter der P2P-Software Limewire haben die Beklagten die Anschuldigungen zurückgewiesen und die Musikindustrie unter anderem wegen Preisabsprache und Verschwörung verklagt.

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Das Verfahren des US-Verbandes der Musikindustrie (RIAA) gegen den Anbieter der P2P-Software Limewire hat eine aufsehenerregende Wendung genommen. Das beklagte Unternehmen Lime Group hat die Vorwürfe des Klägers in einer schriftlichen Stellungnahme weitestgehend zurückgewiesen und Gegenklage (PDF-Dokument) gegen die RIAA eingereicht. Lime Group fährt dicke Geschütze gegen die von dem Verband vertretenen Labels auf: Wettbewerbsbehinderung, Preisabsprache, Kartellbildung und Verschwörung.

Danach hätten sich die Musiklabels zum Nachteil der Verbraucher abgesprochen, um neue Vertriebswege zu behindern und die volle Kontrolle über den Musikvertrieb zu behalten. Das Ziel der RIAA sei einfach: "Alle Online-Musikdienste zu zerstören, die sie nicht besitzen oder kontrollieren." Die Labels, so der Vorwurf, würden mit exklusiven Absprachen und den Wettbewerb behindernden Verträgen den Onlinevertrieb von Musik begrenzen und kontrollieren wollen. Der Fall sei Teil einer "viel größeren Verschwörung", innovative Technologien zu zerstören, welche die klassischen Geschäftsmodelle der Inhalteanbieter beeinträchtigen würden. Die RIAA hat die Anschuldigungen laut US-Medienberichten als unbegründet zurückgewiesen.

Der Verband hatte Lime Group im August wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt. Die dem Verfahren angeschlossenen Labels fordern 150.000 US-Dollar Schadensersatz für jeden Song, der über Limewire ohne Zustimmung der Rechteinhaber verbreitet wurde. Die RIAA hatte vorher verschiedene Anbieter von P2P-Software aufgefordert, mögliche Urheberrechtsverletzungen in ihren Diensten zu unterbinden und andernfalls mit Klage gedroht.

Im vergangenen Jahr hatte der oberste Gerichtshof der USA unter dem Jubel der Musikindustrie ein Urteil aufgehoben, nach dem die P2P-Anbieter Grokster und Streamcast nicht für die von Nutzern begangenen Urheberrechtsverletzungen angeklagt werden dürften. Die Entscheidung des Supreme Courts zeigte Wirkung und führte zur Aufgabe verschiedener P2P-Projekte. (vbr)