Link auf linksunten.indymedia: Polizeidurchsuchung bei Radiosender in Freiburg

In Freiburg durchsucht die Polizei Räume eines links-alternativen Radioprojekts vorgeblich wegen eines Links auf das verbotene Portal linksunten.indymedia.

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(Bild: Wolfgang Zwanzger/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

In Freiburg durchsucht die Polizei seit Dienstagmorgen Räumlichkeiten eines links-alternativen Radioprojekts wegen der Verlinkung eines verbotenen Internetportals. Dem dortigen Polizeipräsidium zufolge würden Geschäftsräume von "Radio Dreyeckland" und Privatwohnungen von Angestellten durchsucht. Es gehe um Ermittlungen wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot. Konkret werde den Beschuldigten vorgeworfen, in einem Onlineartikel das Archiv der verbotenen Vereinigung "linksunten.indymedia" verlinkt zu haben. Die Internetplattform wurde im Juli 2017 verboten, die dazugehörige Seite ist aber weiterhin erreichbar und fungiert als "Archiv" der dort veröffentlichten Beiträge.

Vorgeworfen wird dem Radiosender nun offenbar, auf die weiterhin abrufbare, aber verbotene Seite verlinkt zu haben, womöglich handelt es sich um den Bericht zur Einstellung der Ermittlungen gegen die Plattform aus dem vergangenen Sommer. Damals war publik geworden, dass die Einstellung Wochen zuvor aus Mangel an Beweisen erfolgt war. Die bei Razzien im Jahr 2017 beschlagnahmten Datenträger waren bis zu diesem Zeitpunkt nicht zu entschlüsseln. Auch heise online hatte damals berichtet. Ob dem Radioprojekt über die Verlinkung hinaus weitere Vorwürfe gemacht werden, geht aus der Pressemitteilung der Polizei nicht hervor. Die Durchsuchungen in Zusammenhang mit dem Verbot hatten aber ebenfalls in Freiburg stattgefunden.

Die Internetplattform "linksunten.indymedia" wurde 2009 gegründet, Sicherheitsbehörden galt sie als einflussreichstes Medium der linksextremen Szene in Deutschland – und als Forum für gewaltbereite Autonome. Im August 2017 wurde sie verboten. Die Seite laufe "nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider" und richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Die Kennzeichen des Vereins wurden damals ebenfalls verboten. Ein Zusammenhang wurde auch mit gewalttätigen Ausschreitungen während des G20-Gipfels in Hamburg und der politischen Debatte darüber hergestellt.

Bei dem Verbotsverfahren gegen die Plattform hatten die Sicherheitsbehörden einen Kniff angewandt: Förmlich handelte es sich um ein Vereinsverbot – die Betreiber wurden von den Behörden als Verein eingestuft. Dagegen reichten mehrere Personen Klage ein, die Existenz des Vereins bestritten sie aber. Deswegen scheiterten sie 2020 vor dem Bundesverwaltungsgericht aus formalen Gründen, denn zur Anfechtung eines solchen Verbots sei "regelmäßig nur die Vereinigung" befugt. Dagegen wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt, das Verbot der Plattform hat derweil Bestand.

Update

Gegenüber heise online hat die zuständige Staatsanwaltschaft Karlsruhe bestätigt, dass es bei den Durchsuchungen nur um die vorgeworfene Verlinkung geht.

(mho)