Lizenzbedingungen für Videocodec H.264/AVC veröffentlicht

Die MPEG Licensing Administration (MPEG LA) hat die endgültigen Lizenzbedingungen für den Videokompressionsstandard H.264/AVC (MPEG-4 Part 10) veröffentlicht.

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Von
  • Volker Zota

Die MPEG Licensing Administration (MPEG LA) hat die endgültigen Lizenzbedingungen für den Videokompressionsstandard H.264/AVC (MPEG-4 Part 10) veröffentlicht. Der Codec, dessen Entwicklung von der ITU-T initiiert und als gemeinsames Projekt mit der Moving Picture Experts Group (MPEG) im Rahmen des Joint Video Teams fertiggestellt wurde, verspricht deutlich bessere Kodiereffizienz als das "normale" MPEG-4. Die erste Lizenzperiode ("Initial term of License") läuft bis 31. Dezember 2010.

Gemäß der "Joint H.264/AVC Patent License" müssen Anbieter von Endprodukten, die H.264 nutzen, sprich einen Encoder, Decoder oder beides enthalten, dafür pro Exemplar 20 US-Cent bezahlen. Allerdings sind die ersten 100.000 Stück pro Jahr lizenzfrei. Verkauft ein Hersteller mehr als 5 Millionen Exemplare, sinkt die Gebühr auf 10 US-Cent. Die pro Jahr anfallende Höchstgebühr pro Unternehmen beträgt 3,5 Millionen US-Dollar in den Jahren 2004/5, 4,25 Millionen US-Dollar in 2007/8 und 5 Millionen US-Dollar in 2009/2010. Für Firmen, die H.264/AVC-Produkte unter eigenem Markennamen Endkunden anbieten oder als OEM-Version Rechnern beilegen, gelten höhere Limits. Um kleine Firmen und Start-ups zu unterstützen, bietet die Lizenz die Möglichkeit, eine "Gnadenfrist" einzuräumen, in der alle vor dem 1. Januar 2005 verkauften En-/Decoder lizenzfrei bleiben.

Neben den reinen En-/Decoder-Gebühren werden wie schon bei der "MPEG-4 Visual Portfolio License" Nutzungsgebühren für Video on Demand, Pay per View oder Download fällig: Für jeden Titel, der länger als zwölf Minuten ist, weniger als 2 Prozent der Gebühr, die bereits an den bereitstellenden Lizenznehmer (Replikator, Inhalte-Anbieter etc.) gezahlt wurde, oder aber 2 US-Cent.

Videoportale, die H-264/AVC-Inhalte als Abonnement anbieten, aber weniger als 100.000 User haben, zahlen keine Lizenzgebühren. Dienste mit mehr Kunden (bis 250.000) müssen 25.000 US-Dollar jährlich bezahlen, ab 250.000 Abonnenten 50.000 US-Dollar, 75.000 US-Dollar ab 500.000 zahlenden Kunden und 100.000 bei über einer Million Abonnenten. "Free-to-Air"-Broadcaster (Satellit), die H.264/AVC-Inhalte anbieten, müssen 10.000 US-Dollar pro Jahr zahlen, sofern sie mehr als 100.000 Haushalte erreichen.

Internet-Broadcaster, die nicht in die oben genannte Kategorien fallen, müssen bis 31. Dezember 2010 keine Lizenzgebühren zahlen. Danach sollte die Gebühr nicht die Kodiergebühr für Free-to-Air-TV-Broadcaster überschreiten.

Auch die Nutzungsgebühren sind gedeckelt: im Jahr 2006/7 auf höchstens 3,5 Millionen US-Dollar, 2008/9 sind maximal 4,25 Millionen US-Dollar fällig, im Jahr 2010 höchstens 5 Millionen US-Dollar. Vor dem 31.12. 2004 sind keinerlei Lizenzgebühren für die H.264/AVC-Nutzung in diesem Kontext abzuführen. (vza)