Luftfahrt in der EU: Kraftstoffe müssen bis 2050 zu 70 Prozent nachhaltig sein

Für die EU sollen künftig Beimischungsquoten für den Flugkraftstoff gelten. Die Luftfahrtindustrie kritisiert die Richtlinie.

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Mit Hilfe von Strom aus erneuerbarer Energie kann E-Kerosin hergestellt werden.

(Bild: bdl.aero)

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Eine neue EU-Richtlinie soll dafür sorgen, dass die CO₂-Emissionen in der Luftfahrt bis zum Jahr 2050 um zwei Drittel zurückgehen. Dafür sollen dem herkömmlichen Kerosin in den kommenden Jahren immer mehr nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF) beigemischt werden. Darauf haben sich das EU-Parlament und der Rat nun geeinigt, sie müssen die neue Richtlinie nur noch formal beschließen.

Ab 2025 sollen in der EU zunächst 2 Prozent nachhaltiger Kraftstoff beigemischt werden, geht aus einer Mitteilung der EU-Kommission hervor. Bis 2050 soll dieser Anteil auf 70 Prozent steigen. Flughäfen müssen sicherstellen, dass ihre Betankungsinfrastruktur für nachhaltige Flugkraftstoffe geeignet ist.

Diese nachhaltigen Kraftstoffe können "wiederverwertete kohlenstoffhaltige Brenn- bzw. Kraftstoffe" sein oder auch E-Fuels. Biokraftstoffe sind auch zulässig, sofern sie nicht aus Nahrungs- oder Futtermittelpflanzen gewonnen werden, erläutert die Kommission. Maßgeblich sei die Erneuerbare-Energienrichtlinie; diese wird nun neu gefasst.

Die "ReFuelEU Aviation" genannte Richtlinie für Flugkraftstoffe sieht auch vor, dass Flugzeuge an EU-Flughäfen nur so viel Kraftstoff tanken dürfen, wie für den Flug notwendig ist. So sollen gewichtsbedingte CO₂-Emissionen und "Tankering", die absichtliche Mitnahme von zusätzlichem Kraftstoff, um keine nachhaltigen Kraftstoffe auftanken zu müssen, vermieden werden.

In der EU sollen auf die Weise nicht nur CO₂-Emissionen verringert, sondern auch Rechtssicherheit für die Kraftstoffproduzenten geschaffen werden. So würde in der EU die großindustrielle Produktion von nachhaltigem Kraftstoff angekurbelt und die Abhängigkeit von Energieerzeugnissen aus Drittländern verringert.

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) begrüßt die Richtlinie grundsätzlich. Fossiles Kerosin durch nachhaltige Alternativen zu ersetzen, sei neben dem Einsatz energieeffizienter Flugzeuge ein wichtiges Instrument. Allerdings seien die nachhaltigen Kraftstoffe bis zu fünfmal teurer als herkömmliche, dadurch ergäben sich für europäische Fluggesellschaften und Flughäfen Nachteile gegenüber außereuropäischen.

"Für Nicht-EU-Fluggesellschaften gelten an ihren Drehkreuzen außerhalb der EU keine SAF-Quoten", erläutert der BDL. "Daher können sie Flüge günstiger anbieten und werden erhebliche Verkehrsströme, die bisher über europäische Drehkreuze fliegen, übernehmen können. Emissionen werden also nicht verhindert, sondern lediglich verlagert." Die Revisionsklausel der EU-Richtlinie solle genutzt werden, um für 2027 geeignete Instrumente zu entwickeln.

Die Luftfahrtindustrie geht davon aus, dass klimaneutrales Fliegen bis 2050 möglich ist. Das ging im März dieses Jahres aus ihrer "Roadmap klimaneutrales Fliegen" hervor. Auf das Jahr 2050 als Ziel für CO₂-neutrales Fliegen hatte sich im Oktober 2022 die Internationale Zivilluftfahrorganisation ICAO der Vereinten Nationen geeinigt.

(anw)