MP3-Tauschbörse Napster holt zum Gegenschlag aus

Napster hat heute seine Argumente gegen die vor etwa drei Wochen beantragte einstweilige Verfügung veröffentlicht.

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Napster, Anbieter einer MP3-Tauschbörse im Internet, hat heute seine Argumente gegen die vor etwa drei Wochen durch die Recording Industry Association of America (RIAA) und die National Music Publishers Association (NMPA) beantragte einstweilige Verfügung veröffentlicht. Eine Anhörung des Falls ist aber erst für den 26. Juli vorgesehen.

Als Verteidiger hat das kalifornische Unternehmen unter anderem David Boies verpflichtet, der schon im Kartellprozess gegen Microsoft als Chef-Ankläger und Anwalt des US-Justizministeriums aufgetreten ist. In dem über 40-seitigen Schriftstück stützt sich Boies Argumentation auf Aussagen des Audio Home Recording Act (AHRA) von 1992. In diesem ist festgehalten, dass das Anfertigen und Tauschen von Musik-Kopien für nicht-kommerzielle Zwecke erlaubt ist. Selbst der Präsident der RIAA wird dort mit den Worten zitiert, es sei "cool, Audio-Bänder zusammenzustellen und sie mit Freunden zu tauschen." Napster argumentiert weiter, wenn es für die Benutzer legal sei, MP3-Dateien – als moderne Form der Audio-Kopie – zu tauschen, könne die Online-Tauschbörse ebensowenig illegal sein. Darüber hinaus könnten MP3-Dateien auch per E-Mail oder FTP ausgetauscht werden, erklärte Boies. Napster sei nur eine bequemere Art, bereits üblichen Verhaltenssweisen nachzugehen. Die Firma habe aber weder das MP3-Format noch den Tausch der Musik-Stücke erfunden.

Inwiefern die Verteidigung mit dieser Argumentation Erfolg haben wird, bleibt bis zum Verhandlungstermin fraglich. Die Musik-Industrie ist jedenfalls anderer Meinung als Napster: Sie führt an, dass eine MP3-Datei, im Unterschied zu den im AHRA erwähnten Kopien, verlustfrei erzeugt und über das Internet in viel größerem Umfang verteilt werden kann. (mst)