MPEG-4-Lizenzbedingungen und QuickTime 6 freigegeben

Nachdem sich die MPEG Licensing Administration mit den Patentinhabern auf Lizenzbedingungen für den Video-Standard MPEG-4 geeinigt hat, gab Apple auch QuickTime 6 frei.

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Von
  • Volker Zota

In den vergangenen Monaten machte der designierte Internet-Videostandard MPEG-4 mehr durch Lizenzquerelen als durch Leistung auf sich aufmerksam. Am gestrigen Montag haben sich die MPEG Licensing Administration (MPEG LA) und die MPEG-4-Patentinhaber endlich auf die finalen Lizenzbestimmungen geeinigt, die ab September in Kraft treten sollen. Dazu gehören unter anderem eine jährliche Deckelung bestimmter Abgaben, Lizenzmodelle ohne Berichtspflicht sowie volumenabhängige Schwellenwerte, unterhalb deren keine Abgaben fällig werden.

Zudem sehen die "MPEG-4 Visual and Systems Patent Portfolio Licenses" drei separate Geschäftsfelder mit unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten vor:

  1. Video on Demand über Kabelfernsehen, Digital-TV oder terrestrische Ausstrahlung: Der Hersteller zahlt 25 US-Cent pro Stück für das Recht, Encoder oder Decoder herzustellen, der Inhalteanbieter 1,25 US-Dollar für das Recht auf die Verwendung eines MPEG-4-Decoders.
  2. Internet: Für die Herstellung und den Verkauf von Encodern oder Decodern sind 0,25 US-Dollar abzuführen; maximal jedoch 1.000.000 US-Dollar (jeweils für En-/Decoder) jährlich. Je die ersten 50.000 verkauften Encoder und Decoder pro Kalenderjahr sind nicht abgabepflichtig. Der Lizenznehmer zahlt zudem wahlweise entweder 0,25 US-Dollar pro Abonnent jährlich oder 0,0333 US-Cent pro Minute gesendeten MPEG-4-Inhalts pro User. Auch hier gilt: für die ersten 50.000 Abonnenten/User pro Kalenderjahr fallen keine Abgaben an, maximal aber 1.000.000 US-Dollar jährlich. Die MPEG LA hat angekündigt, ein konstistentes Modell zur Abrechnung dieser Lizenzgebühren auszuarbeiten.
  3. Gespeicherte MPEG-4-Videos auf CDs, DVDs etc.: Der Lizenznehmer zahlt 1 Cent pro 30 Minuten Film, maximal aber 4 US-Cent pro Film. Ist das gespeicherte Material fünf Jahre oder älter, fallen nur noch 0,50 US-Cent pro 30 Minuten bzw. 2 US-Cent pro Film an. Ist das Video kürzer als zwölf Minuten, sind 0,2 US-Cent abzuführen.

Alternativ können Lizenznehmer eine Jahrespauschale zahlen: Für fünf Millionen US-Dollar (in den Jahren 2004/2005), sieben Millionen US-Dollar (2006/2007) oder 10 Millionen im Jahr 2008 kann man sich so aller weiteren Lizenzsorgen entledigen. Die Lizenzbedingungen sollen bis 31. Dezember 2008 gelten und werden anschließend neu verhandelt.

Neben der "MPEG-4 Visual Patent Portfolio License" gibt es separate Lizenzbestimmungen für "MPEG-4 Systems" (objektorientierte Verarbeitung von MPEG-4, VRML-basiert) und MPEG-J (Spezifikation von APIs zur Zusammenarbeit von MPEG-4-Player mit Java). Details dazu finden sich ebenfalls bei der MPEG LA. Um potenziellen Anbietern und Herstellern die Zustimmung zu "versüßen", müssen diese vom 1. Januar 2000 (dem effektiven Inkrafttreten der Lizenzbestimmungen) bis zum 31.12.2003 keine Abgaben auf ihre kommerziellen MPEG-4-Produkte zahlen, sofern sie die Verträge innerhalb der nächsten sechs Monate unterzeichnen.

Apple, das die Veröffentlichung seiner Multimedia-Software QuickTime 6 mit MPEG-4-Unterstützung von einer Überarbeitung der MPEG-4-Lizenz abhängig gemacht hatte, signalisierte innerhalb weniger Stunden die Zustimmung zu den nun vereinbarten Lizenzbestimmungen: Knapp sechs Wochen, nachdem Apple QuickTime 6 als Public Preview zum Download freigegeben hat, stellt der Hersteller nun die endgültige Version seiner Multimedia-Software zum Download für Mac OS (ab 8.6), Max OS X (ab 10.1.3) und Windows bereit.

Neben der kostenlose Basisversion bietet Apple nun auch das kostenpflichtige QuickTime 6 Pro zum Preis von 30 US-Dollar an, mit dem der Anwender nicht nur MPEG-4-Video/-Audio abspielen, sondern auch selbst erstellen kann. (vza)