Medienaufsicht: X, TikTok & Co. müssen schärfer gegen Terrorpropaganda vorgehen
Irische Medienwächter haben offiziell festgestellt, dass TikTok, X und Instagram "terroristischen Inhalten ausgesetzt sind". Die Betreiber müssen reagieren.
Die großen sozialen Netzwerke TikTok, X und die Meta-Tochter Instagram sind besonders anfällig für die Verbreitung von Terrorpropaganda. Die irische Medienaufsicht, die Coimisiún na Meán (CNAM), hat sie auf Basis der umstrittenen Anti-Terror-Verordnung entsprechend eingestuft und ihre Entscheidungen dazu am Mittwoch veröffentlicht. Das EU-Gesetz verpflichtet Betreiber von Online-Plattformen seit Mitte 2022, "terroristische Inhalte" auf Anordnung beliebiger Behörden aus einem Mitgliedsstaat innerhalb von einer Stunde zu löschen. Die CNAM hat die Gefahren, die von den drei Plattformen ausgehen, festgestellt, nachdem sie Kenntnis von jeweils zwei oder mehr endgültigen Löschanordnungen gegen die Betreiber erlangt hatte.
Auf Basis der Beschlüsse sind TikTok, X und Meta verpflichtet, präventiv konkrete Maßnahmen zum Schutz ihrer Dienste vor dem Einsatz zur Verbreitung terroristischer Inhalte zu ergreifen. Zudem müssen sie der Aufsichtsbehörde innerhalb von drei Monaten darüber Bericht erstatten. Die geforderten Maßnahmen sollen "wirksam, zielgerichtet und verhältnismäßig sein". Zugleich dürften sie die Grundrechte der Nutzer wie die Meinungsfreiheit aber nicht ungebührlich verletzen, betonen die Medienwächter. Nötig ist etwa die Aufnahme konkreter Bestimmungen in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters gegen den Missbrauch seines Dienstes für Terrorpropaganda.
Irischer Regulierer spannt Online-Sicherheitsrahmen auf
Die CNAM wird im Anschluss die von den Betreibern ergriffenen Abhilfemaßnahmen überwachen und bewerten. Sie verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass Verstöße von Dienstleistern gegen die Verordnung zu Sanktionen führen können. Dazu gehören Geldbußen von bis zu vier Prozent des weltweiten Unternehmensumsatzes. Zugleich rät die Dubliner Behörde Nutzern von Online-Diensten, die auf mutmaßlich terroristische Inhalte stoßen, diese der Plattform zu melden. Handle es sich um Beiträge, die auf lebensgefährliche Umstände hinweisen könnten, sollen sich die User zusätzlich an die Polizei wenden.
Viele Online-Plattformen haben ihren EU-Hauptsitz in Irland, sodass die CNAM für sie zuständig ist. Erst im Oktober gab sie einen Online-Sicherheitskodex heraus, mit dem sie das Hochladen oder Teilen von Videos untersagt, in denen es etwa um Cybermobbing, die Förderung von Selbstverletzungen, Suizid, Essstörungen, sexuellen Kindesmissbrauch sowie das Anstiften zu Hass, Gewalt, Terrorismus oder Rassismus geht. Der Online-Sicherheitsrahmen und der damit verknüpfte Handlungsspielraum der Coimisiún na Meán umfasst die Anti-Terror-Verordnung, den Digital Services Act (DSA) sowie den nationalen Online Safety and Media Regulation Act. Irische Aufsichtsbehörden fassten Big-Tech-Konzerne regulatorisch lange mit Samthandschuhen an. Sie haben ihren Kurs – auch aufgrund verhängter Strafzahlungen – mittlerweile aber geändert.
(mki)