Mehr Rechte für Telefonkunden

Am Dienstag hat das Bundeskabinett eine Kundenschutzverordnung für Telefonkunden beschlossen, die vom Bundestag noch verabschiedet werden muß.

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Am Dienstag hat das Bundeskabinett eine Kundenschutzverordnung für Telefonkunden beschlossen, die vom Bundestag noch verabschiedet werden muß. Der Anlaß: Am 1. Januar 1998 fällt auch das letzte Monopol der Telekom, und eine Reihe alternativer Anbieter steht in den Startlöchern, um öffentliche Sprachübermittlung anzubieten. Einige Fragen des Kundenschutzes waren jedoch bisher ungeklärt.

Die neue Verordnung sichert den Telefonkunden das Recht auf Beibehaltung der alten Telefonnummer und auf den Eintrag in ein allgemein zugängliches Telefonbuch zu. Außerdem kann man verlangen, nur eine Rechnung zu erhalten, egal wie viele Anbieter man nutzt. Künftig müssen Telefongesellschaften den Einzelverbindungsnachweis unentgeltlich zusenden. Die Gebühr von 19 Mark, die die Telekom für die Einrichtung dieses Dienstes erhebt, fällt weg.

Gegenüber c't begrüßte die Telekom die Verordnung. Mit ihr werde vieles gesetzlich geregelt, was die Telekom bereits in ihrer Gebührenordnung vorweggenommen habe. Zur Zeit führt die Telekom Verhandlungen mit der Konkurrenz unter anderem über gemeinsame Abrechnungsverfahren. Christiane Schulzki-Haddouti (dz)