Mehr Sideloading: Apps dürfen künftig direkt auf EU-iPhones

Das iPhone öffnet sich weiter: Künftig können (manche) Entwickler iOS-Apps direkt über ihre Webseite vertreiben. Auch andere Regeln muss Apple lockern.

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iPhone zeigt Homescreen

(Bild: Sebastian Trepesch)

Lesezeit: 3 Min.
Inhaltsverzeichnis

Die Änderungen an iOS in Europa setzen sich fort: Die vom Digital Markets Act vorgegebenen Öffnung für alternative App-Marktplätze, die Apple mit iOS 17.4 umgesetzt hat, ging offensichtlich nicht weit genug. Entsprechend dürfen Entwickler ihre iPhone-Apps künftig über eine Webseite zum Download bereitzustellen, wie Apple am Dienstag in Aussicht stellte. Nutzer sind dann erstmals in der Lage, – ähnlich wie von Desktop-Betriebssystemen gewohnt –Apps direkt beim Anbieter zu laden. Der Umweg über einen zwischengeschalteten App-Laden ist dadurch nicht länger erforderlich.

Diese neue Option für "Web Distribution" folgt mit einem Software-Update im Frühling, heißt es bei Apple, möglicherweise also mit iOS 17.5. Entwickler und App-Anbieter sollen dafür neue Schnittstellen erhalten, um Apps über das Web auszuliefern, Systemfunktionalitäten zu integrieren und die Apps sichern und wiederherstellen zu können.

Ebenso wie beim Vertrieb über App-Marktplätze müssen alle Apps weiterhin bei Apple zur Prüfung eingereicht werden – auch solche, die letztlich per Webseite zum direkten Download bereitstehen. Im Rahmen eines "Notarisierung" genannten Prozesses kontrolliert das Unternehmen die Apps unter anderem automatisiert auf Malware, Mitarbeiter sollen zudem Angaben des Entwicklers und Basisfunktion überprüfen.

Damit wird iOS auf einen Schlag offener denn je, zugleich bleiben Sicherheitsfunktionen des Betriebssystems bestehen – und Apple behält weitreichende Kontrolle. Inhaltlich will der Konzern bei der Notarisierung – im Unterschied zur App-Store-Zulassung – nicht mehr eingreifen.

Für die "Web Distribution" gibt es allerdings ähnlich hohe Hürden wie für den Betrieb eines App-Marktplatzes: Entwickler müssen eine spezielle Berechtigung bei Apple anfragen und als Firma in der EU angemeldet sein. Zudem ist Voraussetzung, dass der App-Anbieter bereits seit mindestens zwei Jahren an Apples Developer Program teilnimmt und einen "guten Ruf" besitzt, wie Apple ausführt. Obendrein ist zwingend erforderlich, dass der Entwickler bereits eine App vertreibt, die über 1.000.000 Erstinstallationen in der EU im vorausgehenden Kalenderjahr erzielt hat. Entsprechend bleiben kleine Indie-Entwickler von diesem Direktkanal zum App-Vertrieb wohl ausgeschlossen.

Die Installation einzelner iPhone-Apps von einer Webseite gestaltet Apple offenbar ähnlich umständlich wie das Einspielen eines App-Marktplatzes in iOS 17.4. Auch beim Direktvertrieb von Apps greift für kommerzielle Anbieter Apples neue "Core Technology Fee": 1.000.000 Erstinstallationen pro Jahr sind in der EU kostenlos, für jede darüber hinausgehende App-Erstinstallation muss der Entwickler jeweils 50 Cent (pro Jahr) an Apple zahlen.

App-Marktplatz in iOS 17.4 installieren (14 Bilder)

App-Marktplätze gibt es nur direkt auf der Webseite des Anbieters – und nicht etwa im App Store.

Auch bei den Vorgaben für App-Marktplätze lässt Apple die Zügel etwas los: Anbieter können ab sofort App-Marktplätze eröffnen, um dort ausschließlich ihre hauseigenen Apps zu vertreiben. Bislang schrieb Apple vor, dass App-Marktplätze immer auch Apps anderer Entwickler vertreiben müssen.

Nach der von der EU gegen Apple verhängten Milliardenstrafe, lockert Apple außerdem das Schweigegebot für App-Anbieter: In Apps darf ab sofort auf externe Kaufmöglichkeiten und Angebote verlinkt werden. Dafür müssen Entwickler auch nicht länger Apples Design-Vorlagen mit spezifischer Wortwahl verwenden.

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(lbe)