Mehrwertsteuersenkung verursacht Probleme bei Kassensystemen

Die Mitte Juni verkündeten Steuersenkungen setzen Handel und IT-Anbieter unter extremen Zeitdruck. Viele Händler ziehen trotzdem mit, einige verzichten bewusst.

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Mehrwertsteuersenkung verursacht Probleme bei Kassensystemen

(Bild: Shutterstock/Jacob Lund)

Update
Lesezeit: 7 Min.
Von
  • Torsten Kleinz
  • Dr. Hans-Peter SchĂĽler
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Seit dem 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 werden die Mehrwertsteuersätze von 19 und 7 Prozent durch reduzierte Sätze auf 16 und 5 Prozent ersetzt. Das Gesetzespaket mit diesen und weiteren Maßnahmen wurde erst am 16. Juni als Entwurf in den Bundestag eingebracht und in höchster Eile am Nachmittag des 29. Juni in Sondersitzungen von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Erst zu diesem Termin konnten sich die Anbieter von Buchhaltungssoftware und Kassensystemen mit Sicherheit auf die Details der neuen Vorschriften einstellen.

Hoffnungen auf eine drei- beziehungsweise zweiprozentige allgemeine Preissenkung beruhen aber auf einer Milchmädchenrechnung. Erstens reduziert sich der Bruttopreis eines Artikels, der netto 100 Euro kostet, nur von 119 auf 116 oder von 107 auf 105 Euro. Das macht nur 2,52 beziehungsweise 1,87 Prozent aus.

Zweitens muss der Anbieter die Steuersenkung gar nicht an seine Kunden weitergeben. Er hat die Wahl unter drei Vorgehensweisen: Er kann jeden Artikel neu kalkulieren und mit einem neuen (Brutto-)Verbraucherpreis etikettieren. Das verursacht nicht nur Rundungsfehler und teuren Arbeitsaufwand, sondern hebelt auch bisherige Optimierungen auf Schwellenpreise von X,98 Euro aus.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier verspricht sich einen "Wumms" vom Corona-Konjunkturpaket.

Oder die Betriebe geben die Steuersenkung ohne neue Preisangaben weiter, indem sie die Rechnungssumme für alle Posten mit demselben Steuersatz nachträglich um einen Rabatt in Höhe der Steuerersparnis reduzieren. Solche Regelungen laufen streng genommen konträr zum deutschen Verbraucherrecht: Die Preisangaben-Verordnung sieht vor, dass Gewerbetreibende die Endpreise für Kunden transparent und vergleichbar präsentieren müssen. Doch das Bundeswirtschaftsministerium hat signalisiert, dass die Behörden in dieser Situation großzügig sein werden. So soll es möglich sein, dass Gewerbetreibende Waren weiterhin zu den alten Steuersätzen auszeichnen, aber an der Kasse dann einen sogenannten "Kassenrabatt" ausweisen, mit dem die Steuerersparnis an die Endkunden weitergegeben wird.

Alternativ kann ein Händler seine Verbraucherpreise beibehalten und einfach den Anteil des Nettopreises erhöhen. Kunden merken das bei einem Blick auf Rechnung oder Kassenbon, wo ja die jeweiligen Steueranteile ausgewiesen sein müssen.

Einen Sonderfall bilden Tabakwaren: Für sie bleibt der Steuersatz unverändert – süffisanterweise nicht etwa aus gesellschaftlichen Erwägungen, sondern auf Wunsch der Zigarettenindustrie, die vor den Kosten zurückschreckt, allen Zigarettenpackungen jetzt und zum Jahresende noch einmal neue Steuerbanderolen anzuheften.

Geschäftsleute agieren quasi als Eintreiber der Mehrwertsteuer für den Staat und müssen diese Funktion seit dem 1. Juli mit den neuen Steuersätzen wahrnehmen. Daraufhin schulden sie dem Finanzamt dann nicht mehr 19 oder 7, sondern nur 16 oder 5 Prozent des Nettoumsatzes als Steuern und können ihrerseits die verringerten Sätze als Vorsteuer geltend machen.

Mehrwertsteuer und Vorsteuer werden für jeden Steuersatz in ein eigenes Buchhaltungskonto gebucht, deshalb muss jede Buchhaltungssoftware seit dem 1. Juli zusätzliche Konten für die neuen Steuersätze enthalten. Die Konten für 19 und 7 Prozent werden trotzdem auch weiterhin benötigt. Über zahlreiche Feinheiten, etwa in der ersten Jahreshälfte erhaltene Abschlagszahlungen auf Leistungen in der zweiten Jahreshälfte 2020, informiert ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz ist auch dafür zuständig, wie die geänderten Steuern gebucht werden müssen.

Hersteller von Buchhaltungssoftware bescheinigten uns im Juni auf Anfrage, sie würden pünktlich zum 1. Juli mit passend erweiterten Anwendungen aufwarten, oder sie müssten das nicht einmal, weil Anwender die nötigen Änderungen bei manchen Systemen selbst vornehmen könnten. Aktuell (Stand: 8. Juli) haben wir keine Beschwerden vernommen, dass das nicht geklappt hätte.

Dagegen stellen sich die Anforderungen an Kassensysteme aus terminlicher Sicht als problematisch heraus: Dafür nehmen viele Händler den Support ihres Kassenlieferanten in Anspruch, und bei einem der großen Kassenproduzenten erhielten wir die sarkastische Einschätzung: "Um die nötigen Anpassungen bei allen Kassenbesitzern einzurichten, brauchen unsere Fachhändler vermutlich bis Mitte Dezember" – wenig erstaunlich: Deren Personaldecke ist nicht auf den plötzlichen gleichzeitigen Handlungsbedarf in allen Wirtschaftsbereichen ausgelegt und zudem damit beschäftigt, die bis Oktober fälligen Umstellungen auf die neue Bonpflicht umzusetzen.

Dazu kommen grundlegende Schwierigkeiten, weil etwa ein Gastwirt, der bei einem Gericht seiner Speisekarte bislang mit zwei Steuersätzen für den Verkauf inner- und außerhäuslich auskam, nun zwei zusätzliche Steuersätze berücksichtigen muss. Nach unseren Recherchen kann man aber nicht bei jedem Kassensystem vier Steuersätze für ein Produkt wählen.

Der Aufwand, die vorübergehenden Steuersenkungen umzusetzen, unterscheidet sich von Branche zu Branche extrem. Supermarktketten müssen in einem Markt mit geringen Gewinnmargen, drückender Konkurrenz und wöchentlichen Sonderangeboten sowieso Preise regelmäßig neu kalkulieren und verfügen über Kassen mit Cloudanbindung. Einige Ketten wie Lidl haben deshalb schon vor dem Stichtag zur Mehrwertsteuersenkung angefangen, niedrigere Preise auszuzeichnen und sich gegenseitig mit lautstark beworbenen Rabattaktionen zu unterbieten.

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Für Elektronikhändler ist die Lage schwieriger. So erklärte die Handelskette Conrad Electronic, dass ihr die Umstellung erheblichen Aufwand verursacht. "Dabei fokussieren wir uns im ersten Step auf Sortimente, die von unseren Filialkunden am meisten nachgefragt werden." Die Medimax-Märkte von Electronic Partner haben sich für einen Kompromiss entschieden: Bei Artikeln mit einem Endpreis von unter 100 Euro bleiben die alten Preise an den Regalen und der Steuerrabatt wird an der Kasse ausgewiesen. Bei Einzelwaren über 100 Euro wird der niedrigere Preis direkt an der Ware ausgewiesen.

Im Einzelhandel achten die Konkurrenten meist mit Argusaugen auf die Politik ausgesuchter Richtungsweiser. Bei Lebensmitteln hat sich das Schlagwort des Aldi-Preises eingebürgert, und bei anderen Konsumgütern dominiert Amazon das Marktgeschehen. Der Marktriese kann Preise leicht online ändern und Steuerermäßigungen offensiver weitergeben als viele kleine Händler. Nicht von ungefähr ist uns das Konjunkturpaket verschiedentlich als "Amazon-Rabatt" tituliert worden. Amazon selbst wollte sich auf Anfrage nicht zur Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung äußern.

Bei monatlichen Abrechnungen können sich Verbraucher auf automatische Senkungen freuen. So erklärte die Deutsche Telekom, die Mehrwertsteuersenkung werde voll an die Kunden weitergereicht. Um Verwirrung zu vermeiden, verzichtet das Unternehmen auch darauf, Gutschriften gemäß dem alten Steuersatz an die neuen Preise anzupassen. Somit können die Kunden mehr Leistung für den gleichen Gutschein bekommen.

Gaststättenbesucher sollten sich vorsichtshalber keine Preissenkungen ausmalen. Die Betriebe versuchen, trotz monatelanger Umsatzausfälle zu überleben. Der auf Restaurants spezialisierte Kassenanbieter Orderfox wählte deshalb eine einfache Lösung: In dem cloudbasierten Kassensystem bleiben die Endpreise gleich, stattdessen werden einfach höhere Nettopreise ausgewiesen.

Von Volkswirtschaftlern ist vielfach zu vernehmen, der Konjunktureffekt des Corona-Pakets sei weniger darin zu erwarten, dass die vergleichsweise kleinen Preisminderungen den Konsum stark beflügelten, als vielmehr darin, dass größere Anschaffungen, die vielleicht vage für das nächste Jahr eingeplant waren, unter Mitnahme der reduzierten Mehrwertsteuer doch noch vor dem Jahresende stattfinden.

Dem gegenüber stehen für viele Branchen erhebliche Umsetzungskosten für das Maßnahmenpaket, auch für Korrekturbuchungen wegen verspäteter Kassenupdates.

[Update vom 9.7.2020, 14:20: Anders als Minister Scholz erklärt hatte gibt es keine Sonderregelung für Tabakwaren. Die Ausgabepreise bleiben wohl fächendeckend unverändert, enthalten aber in der Zeit vom Juli bis Dezember nur 16 statt 19 Prozent Mehrwertsteuer.] (hps)