Met@box: Keine Billigaktien für Manager

Der Hersteller von Settop-Boxen dementiert, dass Manager Aktien weit unter Kurs gezeichnet hätten. Dem "Spiegel" liege inzwischen eine einstweilige Verfügung gegen den Bericht vor.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die Met@box AG, Hersteller von Settop-Boxen für das Surfen über den Fernseher, wies am Sonntag einen Bericht des Spiegel zurück, nach der die Firma neue Aktien weit unter dem Börsenkurs ausgeben habe. Bei mehreren Kapitalerhöhungen seien die Papiere teilweise zum Preis von einem Euro von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gezeichnet worden, heißt es in der neuesten Ausgabe des Spiegel. Met@box bezeichnete die Vorwürfe in einer Mitteilung als "haltlos". Dem Chefredakteur des Spiegel liege inzwischen eine einstweilige Verfügung sowie eine Unterlassungsverpflichtungserklärung vor; das Unternehmen behalte sich weitere rechtliche Schritte vor.

Met@box erklärte, alle von dem Blatt genannten Kapitalerhöhungen seien ausschließlich dazu genutzt worden, dem Unternehmen "frische Mittel zu marktnahen Kursen zufließen zu lassen". Der Spiegel habe "offenkundig" den Nennwert von Aktien, zu dem sie im Handelsregister eingetragen werden, verwechselt mit den tatsächlichen Ausgabekursen. Die Kapitalerhöhung vom April 2000 habe vor allem der Bezahlung der 100-prozentigen Übernahme der Amstrad GmbH gedient. Bei den anderen monierten Kapitalerhöhungen sei dem Spiegel die Tatsache entgangen, dass die Altaktionäre zunächst ein Wertpapierdarlehen gaben, um die Kapitalerhöhung durchzuführen. Dies sei ein übliches Verfahren, um den neuen Investoren umgehend handelbare Aktien zur Verfügung zu stellen, betonte Met@box.

Ein Gutachten einer auf Aktienrecht spezialisierten Kanzlei unterstütze die Position von Met@box, erklärte die Firma. Quintessenz des Gutachters laut Met@box: "...so ist festzustellen, dass die daran beteiligten Aktionäre nach Durchführung der Transaktion jedenfalls nicht besser gestellt waren als vorher, da die Kapitalerhöhung ausschließlich dem Zweck diente, ihnen den Aktienbesitz wieder zu verschaffen, den sie zunächst einmal darlehensweise der Gesellschaft zur Verfügung gestellt hatten. [...] Im Grund genommen hat sich die Position der hierin beteiligten Aktionäre sogar verschlechtert, da ihr Aktienbesitz durch die Transaktion formal verwässert worden ist, wobei dies allerdings eine zwingende Folge der bereits genehmigten Kapitalerhöhung darstellte." (jk)