Meta AI: Alle geposteten Beiträge bei Facebook wandern in die KI

Alle Beiträge, die Menschen bei Facebook posten, wandern in Meta AI – werden also für das KI-Training und KI-Dienste genutzt.

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Social,Network,And,City.

(Bild: metamorworks/Shutterstock.com)

Lesezeit: 4 Min.

Beim Öffnen von Facebook erscheinen derzeit Pop-ups mit dem Hinweis auf eine Richtlinien-Änderung: Meta sichert sich damit alle Rechte, Beiträge, die auf Facebook gepostet werden, mittels und für die KI zu verarbeiten. Das heißt, die Inhalte fließen sowohl in das Training von Metas KI-Modellen, als auch in die KI-Tools. Es gibt eine Möglichkeit, Einspruch zu erheben.

Zunächst einmal bedeutet der Hinweis, dass Meta AI bald in Deutschland verfügbar sein sollte – das ist im Grunde ein KI-Assistent, der als Chatbot und Bildgenerator in die Dienste einzieht. Die Änderung der Richtlinien gilt ab dem 26. Juni 2024. Das heißt nicht, dass man automatisch auch sofort alle KI-Funktionen nutzen kann, lange wird es dann aber wahrscheinlich nicht mehr dauern. Hinter Meta AI verbirgt sich das hauseigene Große Sprachmodell Llama 3.

Zu den Inhalten, die Facebook nutzen möchte, gehören sämtliche Beiträge, Bilder inklusive der Bildunterschriften und die Gespräche, die man mit dem KI-Chatbot führt. Explizit ausgenommen sind private Nachrichten. Dabei berufen sie sich auf ihr "berechtigtes Interesse". Das ist eine Art Ausnahme, die in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgesehen ist, um die Datenverarbeitung zu erlauben, ohne dass die Betroffenen anderweitig einwilligen müssen. Allerdings muss dieses "berechtigte Interesse" laut DSGVO gut begründet sein. Ob Metas Begründung ausreichend ist, müssen in der Folge die Datenschützer bewerten. Sie scheinen sich darauf zu berufen, dass KI allen Nutzerinnen und Nutzern zugutekäme.

Nutzerinnen und Nutzer bekommen jedoch auch die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Obwohl der gesamte Hinweis auf Deutsch ist, steht in genau diesem Satz auf Englisch, man habe das "right to object", was nichts anderes heißt als ein Einspruchsrecht. Nicht jeder wird das auf Anhieb verstehen. Wenn man Widerspruch einlegt, ist allerdings nicht gesagt, dass diesem auch automatisch stattgegeben wird. Man muss seine Gründe darlegen.

Gibt Meta dem Einspruch statt, heißt es: "Wir haben deinen Antrag geprüft und erkennen deinen Einspruch an. Das bedeutet, dein Antrag wird künftig berücksichtigt." Um Einspruch einzulegen, gibt es eine Webseite von Facebook, auf der man sich einloggt und seine Begründung einsendet. Man kann davon ausgehen, dass Gründe, wie das Recht am eigenen Bild oder die Möglichkeit, mit solchen Deep-Fakes zu erstellen, sowie die Risiken zu Standortdaten und sensiblen Daten als Schlagworte ausreichen, um Berücksichtigung zu finden.

Meta selbst sieht darin freilich nur Vorteile, wenn die KI in die Dienste einzieht. Man kann dann freilich mit einem KI-Chatbot sprechen, diesen Beiträge verfassen lassen, wenn einem selbst nichts einfällt, oder ihn nach anderen Inhalten suchen lassen. Die KI-Tools können aber auch lustige Sticker erstellen oder für einen selbst besonders relevante Inhalte finden – gemeint ist, auf Basis der eigenen Interessen, die ausgewertet und verarbeitet werden. Alle Daten helfen, "KI bei Meta weiterzuentwickeln und zu verbessern", steht in dem Pop-up.

Selbst wenn man von seinem Einspruchsrecht Gebrauch macht und diesem stattgegeben wird, die eigenen Beiträge also nicht in die KI-Dienste fließen, heißt das nicht, dass man auch endgültig fein raus ist. Beiträge von anderen Personen, die einen zeigen oder in denen man verlinkt oder genannt wird, können freilich noch immer in die KI-Modelle fließen.

Google geht in seinen Nutzungsbedingungen sogar fast noch einen Schritt weiter. Alle Inhalte, die im Internet öffentlich verfügbar sind, werden für das Training der KI-Modelle genutzt. Webseitenbetreiber, die Google aussperren möchten, tauchen zugleich auch nicht mehr in den Suchergebnissen auf. Das ist in der Regel ein herber Verlust für Urheber.

Update

Wir haben die Informationen zum bestätigten Einspruch ergänzt.

(emw)