Meta muss sich Klagen afrikanischer Content-Moderatoren in Kenia stellen
Dem Facebook-Betreiber wird vorgeworfen, afrikanische Clickworker ausgebeutet und unrechtmäßig gefeuert zu haben. Trotz Meta-Protest sind die Klagen zulässig.
Content-Moderation sozialer Netzwerke ist kein harmloser Job für die entsprechenden Mitarbeiter, denn Bilder und Videos von Kindesmissbrauch, Mord, Enthauptungen und Tierquälerei sind nicht selten. Die damit einhergehenden psychischen Belastungen der Clickworker sowie die geschäftlichen Strukturen der Betreiber sind Gegenstand aktueller gerichtlicher Verfahren in Kenia, wo etwa Meta Platforms Hunderte von Content-Moderatoren über Subunternehmen beschäftigt.
Diese wollten offenbar eine Gewerkschaft gründen, um ihre Rechte zu stärken und etwa psychologische Betreuung zu bekommen, doch sie wurden entlassen, bevor es dazu kommen konnte. Entsprechenden Klagen vor afrikanischen Gerichten entgegnete Meta, dass diese nicht für ein US-amerikanisches Unternehmen zuständig seien, da Meta keine Niederlassung in Kenia hat und die Mitarbeiter nicht bei Meta angestellt seien. Die Content-Moderation ist an externe Firmen vor Ort vergeben, diese wären betroffen.
Entschädigungsforderungen gerichtlich zugelassen
Doch vor wenigen Tagen hat ein Berufungsgericht in Kenia entschieden, dass Meta als Betreiber von Facebook sehr wohl fĂĽr die Content-Moderatoren verantwortlich sei, wie der Kenyan Wall Street schreibt. Damit steht dem Verfahren der ehemaligen Mitarbeiter des Subunternehmens Samasource, das sich mittlerweile in Sama umbenannt und nicht mehr fĂĽr Facebook arbeitet, gegen Meta Platforms nichts mehr im Wege.
Daniel Motaung aus Südafrika und 185 andere Content-Moderatoren fordern aufgrund ihrer Entlassungen Entschädigungen, nachdem eine vom Gericht zuvor vorgeschlagene außergerichtliche Einigung mit Meta nicht zustande gekommen war. Laut Nation.Africa verlangen die gefeuerten Content-Moderatoren pro Person 10 Millionen Somaliland-Schilling, umgerechnet rund 15.600 Euro, für unfaire Arbeitspraktiken sowie das Doppelte pro Mitarbeiter für die Verletzung ihrer Rechte.
Psychisch schädigender Content, irreführende Angebote
Nach Ansicht der Kläger ist die Moderation von Facebook-Beiträgen eine anstrengende und für die geistige Gesundheit schädliche Aufgabe. Immer wieder wurden sie laut Verfassungsbeschwerde bei ihrer Arbeit mit Videos und Bildern von Enthauptungen, Folter und Vergewaltigungen konfrontiert. Das führte zu posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) bei einer signifikanten Zahl von Facebook-Moderatoren. In Extremfällen könnten Betroffene nicht mehr arbeiten.
Obwohl sich Meta Platforms dieser Fälle bewusst sei, wurde den afrikanischen Content-Moderatoren keine psychologische Betreuung gewährt. Zudem wurden die Mitarbeiter zur Geheimhaltung verpflichtet und durften sich nicht mit anderen über ihre Erfahrungen austauschen. Auch die Stellenausschreibungen sind entsprechend vage formuliert. Die Interessenten haben sich etwa auf Jobs als "Quality Analyst" beworben, sodass sie laut Kläger hier ausgenutzt und irregeleitet worden seien.
Das Verfahren heißt Motaung et al v Samasource Kenya et Meta Platforms, Petition E071 of 2022, und ist am "Employment and Labor Relations Court", einem Arbeitsgericht, in Nairobi, der Hauptstadt Kenias, anhängig.
(fds)