Metaverse bald auch ohne Facebook-Konto zugänglich

Für Meta hat nicht länger Facebook, sondern das Metaverse oberste Priorität. Bei den VR-Headsets fällt der umstrittene Zwang zum Facebook-Konto.

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WeiĂźes Headset, daneben zwei Controller

VR Brille Oculus Quest II inklusive Controller, VR Headset – inzwischen wurde das Produkt in Meta Quest umbenannt.

(Bild: Maximilian Prandstätter CC BY 2.0)

Lesezeit: 3 Min.

Wer Metas Virtual-Reality-Headsets verwenden möchte, kann das bald ohne Facebook.com-Konto tun. Im August strukturiert der Datenkonzern seine Konten für seine VR-Headsets um, Verknüpfungen mit Facebook und/oder Instagram sind dann optional. Für bestimmte Funktionen, darunter den Zugriff auf den Facebook Messenger, bleibt der Facebook-Zwang bestehen.

Oculus-Profile werden in Meta Horizon umbenannt, die dortigen "Freunde" heiĂźen in Zukunft Follower. Meta-Horizon-Profile sollen fortan die Funktionen bestehender Sozialer Netzwerke fĂĽr das Metaverse nachbilden. "Als wir bekanntgegeben haben, dass wir (Facebook-Konten) fĂĽr Logins in die Meta-Quest-Headsets verlangen werden, haben wir viele RĂĽckmeldungen aus der Quest-Gemeinde erhalten", schreibt Meta in einem aktuellen Blogpost. Dieses Feedback sei in die neue Struktur der Meta-Konten eingeflossen.

Was Meta nicht dazusagt: Der Zwang zum Facebook-Konto war auch kartellrechtlich fragwürdig. Der Zwang zum Facebook-Konto kann als Versuch ausgelegt werden, die Macht auf einem Markt für Vorteile auf einem anderen Markt auszunutzen. Und so etwas ist rechtlich grundsätzlich verpönt. Neuerdings schauen mehrere Wettbewersbehörden bei Metas Marktmacht genau hin, darunter das deutsche Kartellamt.

Bei der Einführung des nun in Abschaffung befindlichen Facebook-Zwangs gewährte der Datenkonzern bestehenden Nutzern der damals als Oculus bekannten VR-Headsets eine Galgenfrist bis Ende 2022. (Oculus-Geräte wurden inzwischen in Meta umbenannt.) Die Frist bleibt, nur müssen sie dann kein Facebook-Konto anlegen, sondern ein Meta-Konto. Wer mit Meta-Quest-Geräten die sogenannten Workrooms nutzt, muss bereits bis spätestens Ende November umsteigen. Meta empfiehlt allerdings den ehebaldigen Wechsel (ab August).

Meta-Sujet

(Bild: Meta)

In den neuen Meta-Konten müssen Anwender ihren Namen, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Zahlungsmittel und Geburtsdatum hinterlegen. Das Mindestalter beträgt 13 Jahre (14 in Spanien und Südkorea). Bereits gekaufte Anwendungen sollen bei der Umstellung erhalten bleiben.

Auf die Einrichtung eines Meta-Kontos folgt die Einrichtung des Meta-Horizon-Profils. Dort können unter anderem ein Username, ein Profilfoto, ein Avatar und ein gegebenenfalls vom Usernamen abweichender Name eingestellt werden. Dieser Name wird dann öffentlich prominent dargestellt; ebenfalls öffentlich sichtbar sind Profilfoto, Avatar, Username, Zahl der Follower und Zahl dritter Konten, denen das jeweilige Konto folgt.

Dagegen helfen auch die Profileinstellungen "privat" oder "solo" nicht. Privat – Standardvorgabe für Nutzer unter 18 Jahren – bedeutet lediglich, dass der Profilinhaber jeden Follower einzeln bestätigen muss. Solo bedeutet offenbar, gar keine Follower haben zu wollen.

(ds)