Microsoft äußert sich zu fehlerhaft beschrifteten Vista-DVDs

Trotz eines "Wiederverkaufsverbots" dürfen Vista-DVDs weiterverkauft werden, sofern alle Produktbestandteile mit übertragen werden und der Verkäufer Vista von seiner Festplatte löscht.

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Von
  • Axel Vahldiek

Bei der Beschriftung der Windows-Vista-DVDs sind Microsoft gleich mehrere Fehler unterlaufen. Unter anderem heißt es mitunter, dass diese "CD" (statt DVD) die 32- oder 64-Bit-Variante enthalte. Außerdem steht auch auf DVDs mit Vista Ultimate, dass die Funktion "Anytime Upgrade" enthalten sei. Die erlaubt es, auf eine besser ausgestattete Vista-Version aufzurüsten, was aber bei Ultimate nicht möglich ist, da diese Version bereits alle Funktionen enthält, eben mit Ausnahme des in diesem Fall sinnlosen Anytime Upgrade.

Schließlich findet sich auch ein Hinweis auf ein Wiederverkaufsverbot, und zwar direkt auf dem Datenträger und bei den Systembuilder-Versionen zusätzlich auf der Verpackung: "Einzelne Softwarelizenzen in diesem Paket dürfen NUR mit einem vollständig assemblierten Computersystem vertrieben werden."

Microsoft Deutschland betont nun in einer Stellungnahme, dass "sich an der gängigen Praxis des Unternehmens in Deutschland nichts geändert hat. Demnach dürfen nach wie vor – trotz des anderslautenden Hinweises auf dem Datenträger bzw. der Verpackung – Vollprodukte und Systembuilder-Versionen weitervertrieben werden, sofern alle Produktbestandteile mit übertragen werden und das ggf. installierte Programm beim Ersterwerber gelöscht wird."

Das Unternehmen "bedauert das Versehen außerordentlich" und produziert derzeit korrigierte Pakete. Wer trotz der Klarstellung sein Vista-Paket gegen ein korrekt beschriftetes umtauschen will, muss sich noch etwas gedulden: Angeblich arbeitet man derzeit an dem Umtauschverfahren, mehr dazu will Microsoft in wenigen Tagen bekanntgeben. (axv)