Microsoft beantragt Aufschub im Kartellverfahren

Microsoft hat um einen zweiwöchigen Aufschub der für den 11. März angesetzten Anhörungen im fortlaufenden Kartellprozess gebeten.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Microsoft hat um einen zweiwöchigen Aufschub der für den 11. März angesetzten Anhörungen im fortlaufenden Kartellprozess gebeten. Nach US-Medienberichten argumentieren die Microsoft-Anwälte, das Unternehmen brauche Zeit, um die geänderten Sanktionsforderungen der Kläger zu überprüfen. Die Microsoft-Anwälte benötigten den Aufschub, um mehrere Zeugen der klagenden US-Bundesstaaten zur Bedeutung und zu den Konsequenzen der Veränderungen zu befragen, schrieb Microsoft in einem am Dienstagabend veröffentlichten Antrag an die zuständige Bezirksrichterin Colleen Kollar-Kotelly.

Die neun Bundesstaaten, die sich dem Vergleich zwischen der US-Regierung und dem Software-Konzern bislang nicht anschlossen, hatten am Montag einen revidierten Kompromissvorschlag vorgelegt. Sie hatten bisher gefordert, Microsoft müsse Windows-Versionen ohne "Middleware" wie dem Internet-Explorer oder der Media-Player anbieten -- jetzt fordern sie lediglich eine "modulare" Version des Windows-Betriebssystems, aus der sich die umstrittenen Komponenten bei Bedarf auskoppeln lassen.

Unterdessen beginnt heute eine Reihe von Anhörungen zum außergerichtlichen Vergleichsvorschlag zwischen Microsoft und dem US-Justizministerium. Richterin Collen Kollar-Kotelly muss entscheiden, ob diese außergerichtliche Einigung dem öffentlichen Interesse entspricht; Microsoft und das US-Justizministerium werden versuchen, dies durch Zeugenaussagen zu belegen, aber auch Gegner der Einigung sind zu der Anhörung zugelassen. Das Verfahren gilt als wesentlicher Meilenstein auf dem Weg zu einer möglichen Beilegung des jahrelangen Verfahrens. Falls Kollar-Kotelly den außergerichtlichen Kompromiss absegnet, wird sie höchstwahrscheinlich auch in dem abgetrennten weiterlaufenden Verfahren gegen Microsoft keine wesentlich härteren Sanktionen gegen den Software-Riesen zulassen.

Microsofts Antrag auf Aufschub bekommt in diesem Zusammenhang im Wesentlichen eine taktische Bedeutung: Microsoft will die Anhörungen im Verfahren verzögern, in der Hoffnung, dass sich die Richterin schnell entscheidet. Andererseits hoffen die klagenden US-Staaten auf eine möglichst lange Anhörung nach dem Tunney-Act, um die außergerichtliche Einigung im Lichte des weiterlaufenden Anti-Trust-Verfahrens möglichst unwirksam aussehen zu lassen. (wst)