Microsoft muss Lobby-Kontakte offen legen

Ein Antrag des American Antitrust Institute wurde allerdings abgewiesen, die außergerichtliche Einigung zwischen Microsoft und dem US-Justizministerium nicht zuzulassen.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Richterin Colleen Kollar-Kotelly hat einen Antrag des American Antitrust Institute abgewiesen, die außergerichtliche Einigung zwischen Microsoft und dem US-Justizministerium nicht zuzulassen. In ihrem Antrag hatte sich die Organisation auf den Tunney Act berufen, nachdem Microsoft und das US-Justizministerium alle Kontakte offen legen müssen, die die außergerichtliche Einigung betreffen. Da der Software-Riese dieser Verpflichtung nach Auffassung der Kläger nicht ausreichend nachgekommen war, sollte das zuständige Gericht die außergerichtliche Einigung kippen.

Richterin Colleen Kollar-Kotelly wies den Antrag jedoch ab, weil Privatpersonen nicht das Recht zustehe, wegen angeblicher Verstöße gegen den Tunney-Act zu klagen. Gleichzeitig wies die Richterin nach Angaben des AAI aber die Prozessparteien darauf hin, dass sie nicht über die außergerichtliche Einigung urteilen werde, solange nicht beide Parteien ihren Verpflichtungen aus dem Tunney Act nachgekommen seien.

Als ersten Gutachter, der den Windows-Quellcode im Auftrag der neun weiter klagenden US-Bundesstaaten einsehen darf, hat das Gericht Lee A. Hollaar benannt, der an der Universität von Utah Informatik lehrt. Hollaar ist bereits im privaten Anti-Trust-Verfahren von Bristol Technologies gegen Microsoft als Experte aufgetreten. Weitere Experten werden noch benannt. (wst)