Microsoft hofft auf gütliches Ende im EU-Kartellverfahren [Update]

Das Urteil im US-Kartellrechtsprozess gegen Microsoft schürt neue Hoffnung in Redmond, dass eine Einigung auch in Europa zu erreichen sein sollte.

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Von
  • Jürgen Kuri

Das Urteil im US-Kartellrechtsprozess gegen Microsoft, durch das die außergerichtliche Einigung mit dem US-Justizministerium weitgehend akzeptiert wurde, schürt neue Hoffnung in Redmond, dass Ähnliches auch in Europa zu machen sein sollte. Das Verfahren der Brüsseler Wettbewerbshüter wurde im August 2000 eröffnet, im August 2001 noch einmal erweitert. Zwar wurde die Untersuchung zeitweise ausgesetzt, um das Ende des US-Prozesses abzuwarten -- bis zum Ende dieses Jahres soll aber eine zumindest vorläufige Entscheidung getroffen werden.

Das Verfahren der EU gegen Microsoft umfasst allerdings zum Teil andere Vorwürfe als der Kartellprozess in den USA, bei dem es vor allem um Desktop-Betriebssysteme und von Microsoft damit verzahnte Software ging. Die EU untersucht zwar auch die Kopplung des Media Player mit Windows; im Hauptteil dreht sich das Verfahren aber darum, ob Microsoft seine Position bei Desktop-Betriebssystemen wettbewerbswidrig ausgenutzt hat, um andere Märkten, vor allem bei Server-Systemen, zu kontrollieren.

Die Kopplung von Software mit Betriebssystemen und die wettbewerbswidrige Ausnutzung einer existierenden Marktposition werfe für das EU-Verfahren die gleichen Fragen auf, wie sie im US-Prozess bereits entschieden seien, meint man nun offensichtlich in Redmond. So erklärte Horacio Gutierrez, einer der Microsoft-Rechtsvertreter in Europa, dass man die außergerichtliche Einigung, die man in den USA erreicht habe, auf der ganzen Welt anwenden werde. Damit würden einige der Probleme gelöst, die die EU-Kommission untersuche, betonte Gutierrez gegenüber dem Wall Street Journal. Er hoffe, dass die Kommission das US-Urteil und das Einigungspapier als wichtigen Ausgangspunkt ansehen werde, um ebenfalls zu einer Lösung zu kommen.

Jean-Philippe Courtois, Chef von Microsoft in Europa, will den EU-Wettbewerbshütern auch gleich den guten Willen des Konzerns demonstrieren: Er erklärte, man habe bereits rund 10.000 Angestellte in Europa darin ausgebildet, wie die außergerichtliche Einigung mit dem US-Justizministerium umzusetzen sei. Bislang allerdings war von Kommissions-Seite immer wieder zu hören, dass die US-Entscheidung, wie immer sie auch ausfallen möge, nicht alle Fragen beantworten könne, die im EU-Verfahren aufgeworfen worden seien.

So war nicht verwunderlich, dass eine Sprecherin von Wettbewerbskommissar Mario Monti am heutigen Montag betonte, die Kommission wolle ihr Verfahren gegen Microsoft unabhängig von dem in den USA geschlossenen Vergleich fortsetzen. Den Inhalt des Urteils wollte die Sprecherin von Monti zwar nicht kommentieren, sie betonte jedoch, die Auseinandersetzung mit Microsoft in den USA unterscheide sich juristisch und sachlich vom Brüsseler Kartellverfahren. Außerdem habe die Kommission nach EU-Recht zu prüfen, das sich vom US-Recht unterscheide.

Zu der Entscheidung im Kartellverfahren gegen Microsoft siehe auch: (jk)