Entscheidung im EU-Kartellverfahren gegen Microsoft soll bald fallen

Die EU-Kommission will offenbar noch vor Ende 2002 eine vorläufige Entscheidung in ihrem kartellrechtlichen Verfahren gegen Microsoft fällen.

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Wie US-Medien berichten, beabsichtigt die EU-Kommission, noch vor Ende des laufenden Jahres eine vorläufige Entscheidung im kartellrechtlichen Verfahren gegen Softwarehersteller Microsoft zu fällen. Unter Berufung auf den Chef des Generaldirektorats Wettbewerb, Philip Lowe, melden die Quellen, dass mit einer endgültigen Entscheidung fürs kommende Jahr zu rechnen sei – vorgeschaltet würde eine hinreichende Frist für öffentliche Diskussionen und Anhörungen nach der vorläufigen Entscheidung.

Alle Jahre wieder im Spätsommer bis Herbst hat es neue Meldungen über das Vorgehen der Europäischen Union gegen Softwarehersteller Microsoft betreffs Wettbewerbsverzerrung gegeben. Das kartellrechtliche Verfahren wurde im August 2000 eröffnet, im August 2001 noch einmal erweitert und dann im Sommer 2002 zunächst unterbrochen, da die Wettbewerbshüter der EU-Kommission für ihr weiteres Vorgehen erst einmal ein Urteil im amerikanischen Antitrust-Prozess abwarten wollten. Nun heißt es aber, es sei noch keineswegs klar, welche der Probleme, mit denen sich die Europäer zu befassen hätten, im Zuge des US-Prozesses gelöst würden.

Gegenstand der Ermittlungen durch die EU-Kommission ist der Verdacht, Microsoft habe seine beherrschende Stellung im Bereich der PC-Betriebssysteme missbraucht, um die Position des Unternehmens in anderen Märkten auf rechtswidrige Weise zu verbessern. Darüber hinaus kritisieren die europäischen Wettbewerbshüter auch die Kopplung des "Windows Media Player" ans Betriebssystem – man will unter anderem erreichen, dass PC-Hersteller statt des Microsoft-Wiedergabetools mit seinen eingebauten Funktionen zum Digital Rights Management bei ihren Produktkonfigurationen auch entsprechende Software von Mitbewerbern des Redmonder Riesen berücksichtigen können. (psz)