Microsoft möchte neue Beweisaufnahme

Im Berufungsverfahren gegen Microsoft hat ein Anwalt des Software-Konzerns jetzt eine erneute Anhörung vor dem Berufungsgericht beantragt.

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Von
  • Lars Bremer

Im Anti-Trust-Verfahren gegen Microsoft hat ein Anwalt des Software-Konzerns jetzt eine erneute Anhörung vor dem Berufungsgericht beantragt. Microsoft bat das Berufungsgericht um eine erneute Prüfung, ob die Verquickung des Internet Explorers mit dem Betriebssystem Windows 98 gegen die Anti-Trust-Gesetz verstoße.

Es seien wichtige Beweise übersehen oder falsch interpretiert worden. Von der beanstandeten Code-Vermischung könne keine Rede sein, es seien lediglich verwandte Funktionen dicht beieinander gespeichert worden, erklärte der Anwalt; zudem solle der Internet Explorer künftig über die Systemsteuerung deinstallierbar sein.

Im Juni hatte das Berufungsgericht gegen Microsoft entschieden und festgestellt, die Verzahnung von Internet Explorer und Windows sei rechtswidrig und diene der Ausnutzung des Betriebssystem-Monopols zur Bekämpfung der Browser-Konkurrenz. (lab)