Microsoft will keine Öffentlichkeit bei Gates-Verhör

Microsoft ist vor einem Bezirksgericht mit dem Einspruch gegen öffentliche Vernehmungen im laufenden Kartellverfahren g

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Von
  • Egbert Meyer

Microsoft ist vor einem Bezirksgericht mit dem Einspruch gegen öffentliche Vernehmungen im laufenden Kartellverfahren gescheitert und ruft jetzt die nächste Instanz an. Ein Microsoft-Sprecher begründete den Schritt mit Befürchtungen, daß Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens an die Öffentlichkeit gelangen könnten.

Das Bundesberufungsgericht Columbia muß nun entscheiden, ob die Anwesenheit von Publikum und Presse bei Verhören von Bill Gates und führenden Microsoft-Managern rechtmäßig ist. Das Urteil wird nicht vor Montag erwartet. Der Softwarehersteller rechnet sich gute Erfolgsaussichten aus. Dieselbe Berufungsinstanz hatte im Juni ein richterliches Kopplungsverbot von Windows 95 mit dem Internet Explorer aufgehoben; Microsoft bezeichnete den Schiedsspruch als wichtigen Etappensieg im Anti-Trust-Verfahren. (em)