Mit Fluggastdaten Terrorverdächtigen auf der Spur

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich zufolge half die Auswertung von Flugpassagierdaten bei Ermittlungen gegen die "Düsseldorfer Zelle". Kritiker bemängeln die "fehlende Rechtsgrundlage".

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 61 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Nach Angaben von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich haben die deutschen Sicherheitsbehörden auch Ergebnisse der Auswertungen von Flugpassagierdaten auf die Spur der "Düsseldorfer Zelle" gebracht. "Von amerikanischer Seite sind wir unter anderem auf das auffällige und ungewöhnliche Reiseverhalten der Verdächtigen hingewiesen worden", erklärte der CSU-Politiker der Rheinischen Post. Die Analyse der Fluggastdaten sei "ein wichtiges Element für diesen Fahndungserfolg gewesen". Unter Hinweis auf die Debatte über die Verlängerung der Anfang 2011 auslaufenden Anti-Terror-Gesetze ergänzte der Minister: Niemand komme an der Tatsache vorbei, "dass die Nachrichtendienste die notwendigen Instrumente für die Terrorabwehr haben müssen".

Auf EU-Ebene laufen derzeit Diskussionen über ein EU-System zur Auswertung von Passenger Name Records (PNR) und ein neues Abkommen mit den USA zur Weitergabe der unter anderem auch Essenswünsche und Kreditkartennummern enthaltenden personenbezogenen Informationen. Datenschützer und andere Gegner der Vorhaben monieren, dass deren Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit nicht nachgewiesen sei. Friedrich sieht den Nutzen des Instruments nun bestätigt.

Der Innenexperten der Grünen im EU-Parlament, Jan Philipp Albrecht, hält die Darstellung des Ministers für "im Detail nicht nachgewiesen" und sieht darin bestätigt, "wie wenig die verfassungsrechtlichen Vorgaben noch beachtet werden". Offensichtlich seien im Fall des vorige Woche verhafteten Trios Informationen durch die US-Behörden ausgewertet worden, "die diese ohne Rechtsgrundlage und im Widerspruch zu den vereinbarten Regeln erlangt haben". Washington habe eindeutig zugesagt, "dass nur die Flüge in die USA im System des Heimatschutzministeriums analysiert werden". Bei der "Düsseldorfer Zelle" handelt es sich aber offensichtlich auch um andere Flugbewegungen. (vbr)