Mobile Paketscheine und Apple-Watch-Unterstützung bei DHL, Hermes und DPD

Die drei Lieferdienste stellen verschiedene Funktionen auf der Computer-Uhr bereit. Dazu zählt auch ein mobiler Paketschein, den der Versender nicht mehr selbst ausdrucken muss.

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DPD-Paketschein auf Smart Watch

(Bild: DPD)

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Der Lieferdienst DPD bietet jetzt einen mobilen Paketschein an: Privatversender können den Lieferschein online erstellen und erhalten einen 2D-Code, der dann bei der Abgabe des Paketes von der Annahmestelle ausgedruckt wird, wie das Unternehmen mitteilte. Nutzer müssen den Code respektive kompletten Lieferschein also nicht mehr selbst drucken.

Der Code des mobilen Paketscheins lasse sich auch problemlos zu der in iOS integrierten App Passbook hinzufügen, teilte der Lieferdient mit, damit steht er nicht nur auf dem iPhone sondern auch auf der Apple Watch zur Verfügung. Nutzer anderer Plattformen können den 2D-Code der E-Mail-Bestätigung zum Einscannen vorlegen oder eine Android-App wie PassWallet benutzen.

Ab Herbst soll der mobile Paketschein außerdem für das Retournieren von Bestellungen unterstützt werden, hier wird dann ebenfalls das oft lästige Selbst-Ausdrucken eines Lieferscheins überflüssig.

In neuer Version 4.3.0 unterstützt inzwischen auch die iOS-App des Paketdienstes Hermes die Apple Watch. Nutzer erhalten dort Zugriff auf bereits mit der App erstellte mobile Lieferscheine und können diese an einer Abgabestelle in Gestalt eines QR-Codes anzeigen. Den mobilen Paketschein bietet Hermes schon seit Ende des vergangenen Jahres an. Auf der Apple Watch ist es zudem möglich, Sendungen zu verfolgen und einen Paketladen in der Umgebung aufzustöbern.

DHL hat nun ebenfalls eine Apple-Watch-App eingeführt, die den Zugriff auf aktuelle Lieferungen respektive Versendungen mitsamt Details bereithält, darunter auch das Zeitfenster und das voraussichtliche Datum der Zustellung. Mit Version 4.4 der App für iOS wie Android können Nutzer außerdem Abholaufträge buchen und Porto für Pakete sowie Päckchen kaufen. Der Paketschein muss derzeit allerdings weiterhin selbst ausgedruckt werden, entweder über AirPrint, Google Cloud Print oder das Weiterleiten einer PDF-Datei an ein druckfähiges Gerät. (lbe)