München muss Fahrverbot für alte Diesel umsetzen​

In München gibt es seit vielen Jahren einen Streit um Fahrverbote für ältere Diesel. Jetzt hat ein Gericht letztinstanzlich eine Verschärfung angeordnet.​

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München

Ein Fahrverbot für Diesel, die maximal die Abgasnorm Euro 5 schaffen, wird in München kommen. Die Frage ist nur noch, ab wann genau.

(Bild: Audi)

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Die Stadt München muss Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge aussprechen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Nichtzulassungsbeschwerde der Stadt gegen ein entsprechendes Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zurückgewiesen, wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am Dienstag mitteilte. Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs rechtskräftig. Die Stadt werde das Urteil nun akzeptieren, erklärte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD).

Der Streit zwischen der Stadt München und DUH sowie dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) währt seit 2012 und war eigentlich längst beigelegt. Im vergangenen Jahr hatte die Stadt München eine Abschwächung eines ausgehandelten Luftreinhalteplans beschlossen, auf den sich alle Vertreter 2022 geeinigt hatten. Gegen diese Abschwächung zogen DUH und VCD vor Gericht. Dort hatten sie Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun eine Nichtzulassungsbeschwerde der Stadt München zurückgewiesen. Im Klartext bedeutet das: Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge, die maximal die Abgasnorm Euro 5 schaffen, werden in München kommen.

Die bayrische Landeshauptstadt muss auf dem viel befahrenen Mittleren Ring und auf der Landshuter Allee ein Fahrverbot umsetzen. Zwar sinkt auch in München seit Jahren die Luftbelastung durch Stickoxide, unter anderem am Mittleren Ring lag sie zuletzt allerdings noch immer über den Grenzwerten. Die verantwortlichen Politiker vor Ort hielten ein Tempolimit von 30[ ]km/h auf der Landshuter Allee für ausreichend. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte zuvor schon geurteilt, dass die Stadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten nur zwischen einer zonalen oder einer streckenbezogenen Verschärfung des bereits bestehenden Fahrverbots für ältere Dieselfahrzeuge entscheiden dürfe.

Dabei war die Auseinandersetzung zwischen den Parteien eigentlich längst geklärt. Am 28. Dezember 2022 hatten VCD und DUH ihre jeweiligen Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sowie dem Bayerischen Verwaltungsgericht München für erledigt erklärt. Der Frieden währte bis zum 6. Juli 2023. An diesem Tag beschloss der Münchner Stadtrat eine Anpassung der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans, der eine Abschwächung des Stufenplans für Diesel-Fahrverbote enthielt. Die Anpassung trat am 28. September 2023 in Kraft. Daraufhin hatten VCD und DUH im Oktober 2023 erneut Klage eingereicht.

Natürlich werde man das jetzt rechtskräftige Urteil akzeptieren, teilte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) mit. Die Vorbereitungen zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans liefen bereits, ergänzte das Referat für Klima- und Umweltschutz auf Anfrage. Es seien noch rechtliche Details zu klären. Ab wann exakt ein Fahrverbot für Dieselmodelle auf dem Mittleren Ring und der Landshuter Allee kommen, steht noch nicht fest.

Fahrzeuge mit Dieselmotor, die nur die Abgasnorm Euro 5 einhalten, konnten in der EU bis Ende August 2015 erstmals zugelassen werden. Danach war die Euro 6 die Mindestvorgabe für Neuzulassungen in der EU. Ein wesentlicher Teil dieser Verschärfung betraf den maximal erlaubten NOx-Ausstoß beim Diesel. Der Grenzwert sank von 180 auf 80 mg/km – auf dem Prüfstand unter den Bedingungen des damals gültigen Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ). Dieser Grenzwert ist noch immer gültig für Neuzulassungen, allerdings wurden in mehreren Schritten die Bedingungen verschärft, unter denen er eingehalten werden muss.

(mfz)