Musterkläger im Telekom-Prozess benannt

Der Termin für die Verhandlung im millionenschweren Schadenersatzprozess unzufriedener Aktionäre gegen die Deutsche Telekom sei aber noch völlig unklar, erklärte ein Gerichtssprecher. Mit der Musterklage wird in Deutschland juristisches Neuland betreten.

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  • dpa

Im millionenschweren Schadenersatzprozess unzufriedener Aktionäre gegen die Deutsche Telekom hat das Oberlandesgericht Frankfurt einen Musterkläger bestimmt. Der Pensionär aus Baden-Württemberg verklagt den Konzern auf mehr als 1,2 Millionen Euro, die er bei seinem Investment in Telekom-Aktien verloren hat. Anhand des repräsentativen Falles wird das OLG in einer mündlichen Verhandlung wichtige Rechtsfragen vorab klären, bevor der eigentliche Prozess in erster Instanz fortgesetzt wird. Der Termin für die Verhandlung sei noch völlig unklar, sagte ein Gerichtssprecher am Montag. An dem Verfahren Beteiligte rechnen mit einer Vorladung für den späten Herbst.

Mit der Musterklage wird in Deutschland juristisches Neuland betreten. Grundlage der "Zwischenrunde" beim Oberlandesgericht ist das erst am 1. November 2005 in Kraft getretene Gesetz zum Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG), das zur Bündelung von solchen Massenklagen entworfen wurde. Rund 17.000 Aktionäre fordern in 2500 Klagen von der Telekom Schadenersatz für erlittene Kursverluste, weil angeblich zu den verschiedenen Börsengängen des Unternehmens fehlerhafte Angaben gemacht worden seien. Das Landgericht hatte errechnet, dass die Bearbeitung der Fälle ohne Musterklage bis zu 15 Jahre in Anspruch nehmen würde.

Vertreten wird der Musterkläger von der Tübinger Rechtsanwaltskanzlei Tilp, die insgesamt mehr als 300 Mandanten in dem Rechtsstreit betreut. "Unser Mandant hätte von einem Erwerb der Telekom-Aktien abgesehen, wenn er ordnungsgemäß vom Emittenten informiert worden wäre", sagte die zuständige Rechtsanwältin Petra Dietenmaier am Montag. Nach Angaben des Gerichts fiel die Wahl auf den Pensionär, weil sein Fall verschiedene Fragestellungen des Themenkomplexes abdecke und es sich außerdem um einen recht hohen Streitwert handele. Diese erste Musterklage bezieht sich auf den dritten Börsengang der Deutschen Telekom im Jahr 2000, für die klagenden Anleger der zweiten, 1999 ausgegebenen Aktientranche wird in den nächsten Wochen ebenfalls mit einer Vorlage beim Oberlandesgericht und der Ernennung eines weiteren Musterklägers gerechnet.

Als problematisch gilt, dass die übrigen Kläger der Musterklage als "Beigeladene" beitreten oder aber ihre Ansprüche fallen lassen müssen. Klagen sie weiter, tragen die nach eigenem Bekunden von der Telekom Geschädigten steigende oder zumindest unkalkulierbare Kostenrisiken mit, zum Beispiel für aufwendige Gutachten. Auch mit der Musterklage kann sich das Verfahren über mehrere Jahre und drei Instanzen hinziehen. Etliche Aktionärsschützer stehen dem Gesetz daher kritisch gegenüber.

Das einst als "Volksaktie" gepriesene Papier der Deutschen Telekom machte den enttäuschten Anlegern keine Freude. Dem Höchststand von 103,40 Euro im März 2000 folgte ein tiefer Sturz, von dem sich die Aktie bis heute nicht erholt hat. Am Montagmittag lag der Kurs bei 12,14 Euro. Normalerweise haben Anleger das Kursrisiko selbst zu tragen. Die klagenden Aktionäre werfen der Telekom jedoch unter anderem vor, den Immobilienbesitz des Unternehmens anfangs falsch bewertet zu haben. Eine Wertberichtigung des Bestands im Februar 2001 beschleunigte den Niedergang des Aktienkurses. (dpa) / (jk)