Nach TK und AOK: E-Rezepte lassen sich jetzt auch in Barmer-App einlösen

Seit Anfang des Jahres ist das E-Rezept für Ärzte verpflichtend. Nach der TK bieten weitere Krankenkassen das E-Rezept in ihrer App für die Patientenakte an.

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(Bild: Tyler Olson/Shutterstock.com)

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Dank des Ende März in Kraft getretenen Digitalgesetzes können auch die Krankenkassen die E-Rezept-Funktion in ihre Apps integrieren. Nachdem unter anderem die Techniker Krankenkasse (TK) das E-Rezept in ihre TK-App für die elektronische Patientenakte (ePA) integriert hat, funktioniert das nun auch in der Barmer-App "eCare".

Ebenso wie in der offiziellen E-Rezept-App der für die Digitalisierung des Gesundheitswesens zuständigen Gematik können Versicherte in der eCare-App Apotheken vor Ort oder online finden, das Medikament bestellen und entweder abholen oder zustellen lassen.

Nach Angaben der Barmer ist sie bisher die einzige Krankenkasse, die ihren Versicherten in der ePA-App "eine strukturierte Behandlungshistorie" anbietet. Damit sollen die Versicherten einen "digitalen Überblick zu den Verschreibungen und Behandlungen der vergangenen drei Jahre" erhalten, heißt es von der Barmer.

Seit Anfang Juli bietet auch die AOK ihren Versicherten die Option, das E-Rezept über die App für die elektronische Patientenakte "Mein Leben" einzulösen. "Das ermöglicht Versicherten, ihre Rezepte und Gesundheitsdaten mit einer App zu verwalten, statt mit zwei verschiedenen Apps", erklärt die AOK.

Versicherte müssen sich zunächst registrieren und eine GesundheitsID erstellen, um das E-Rezept nutzen zu können. Das geht entweder mit dem elektronischen Personalausweis samt PIN oder der elektronischen Gesundheitskarte samt PIN.

Die Zulassungen für die Funktionen hatten die Krankenkassen vor Wochen erhalten, zuerst die Techniker Krankenkasse. Seit Juni können Versicherte in der TK-App ebenfalls E-Rezepte einlösen, benötigen hierfür allerdings die zusätzliche TK-Ident-App zur Identifikation. Somit sind zwei Apps für das Einlösen des E-Rezepts erforderlich.

Gelegentlich kann es auch vorkommen, dass Versicherte das E-Rezept nicht über die App für die elektronische Patientenakte einlösen können. Das kann beispielsweise an Störungen der Identitätsanbieter liegen, die für die Anmeldung mit der GesundheitsID in der ePA- oder E-Rezept-App notwendig sind.

Für das E-Rezept gibt es damit inzwischen fünf Optionen zum Einlösen:

Online-Apotheken wie DocMorris und Shop Apotheke werben intensiv für die Nutzung des E-Rezepts über die Cardlink-Funktion und bieten Kunden einen Bonus von 10 Euro für die erstmalige Nutzung. Der Marketing Verein Deutscher Apotheker (MVDA) kritisiert diese Praxis und plant rechtliche Schritte, da der Bonus ihrer Meinung nach gegen die Preisbindung verschreibungspflichtiger Medikamente verstößt.

(mack)