Napster schränkt Möglichkeiten beim Musik-Tausch ein (Update)

Die Musiktauschbörse führt eine Technik ein, mit der sich einschränken lässt, was User mit heruntergeladenen Musikstücken anfangen können.

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Von
  • Jürgen Kuri

User der Musiktauschbörse Napster müssen künftig mit Einschränkungen leben: Napster-Chef Hank Barry verkündete, dass das Unternehmen zusammen mit dem Bertelsmann-Konzern eine neue Technologie einführe. Sie behalte zwar die Peer-to-Peer-Struktur von Napster bei und erlaube weiterhin das Tauschen von Musiktiteln, doch ermögliche sie eine sichere Kontrolle der übertragenen Dateien durch den Dienst. Napster habe nun die Möglichkeit, Einschränkungen festzulegen, was Anwender mit den heruntergeladenen Songs anstellen könnten. So ließe sich etwa verhindern, dass die Songs nach dem Download auf CDs gebrannt werden. Auch soll es laut Barry für Napster jederzeit nachvollziehbar sein, welcher User welche Songs zu welchem Zeitpunkt angeboten oder heruntergeladen hat. Die Technik sei seit mehreren Monaten in Entwicklung gewesen und in Zusammenarbeit mit Digital World Services (DWS), einer Bertelsmann-Tochter, entstanden.

Die Musiktauschbörse sprach selbst von einem "Fortschritt bei der Entwicklung eines zentralen Elements der Technik, um ein neues, auf Mitgliedschaft beruhendes Geschäftsmodell einzuführen, dass von der Musikindustrie unterstützt wird." Barry erklärte, dies sei ein neuer Beweis dafür, dass Napster sich ernsthaft bemühe, eine Übereinkunft mit den Musikfirmen zu erreichen. Er betonte erneut, dass Napster so bald wie möglich einen auf Mitgliedschaft basierenden Dienst einführen wolle.

Die inzwischen mit Bertelsmann verbündete Musiktauschbörse Napster war vom amerikanischen Verband der Musikindustrie wegen Verletzung des Urheberrechts verklagt worden. Anfang der Woche hatte Napster vor einem Berufungsgericht eine schwere Niederlage erlitten. Die Bundesrichter machten Napster für die Einhaltung des Urheberrechts verantwortlich – tritt die Verfügung in Kraft, muss Napster den Austausch nicht-lizenzierter, urheberrechtlich geschützter Musik unterbinden, sobald der Dienst Kenntnis davon erhält. (jk)