Napster verliert erste Runde im Copyright-Prozess

Die MP3-Tauschbörse ist mit dem Versuch gescheitert, die für Service Provider vorgesehene Haftungsbeschränkung für sich in Anspruch zu nehmen.

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Von
  • Christian Rabanus

Die MP3-Tauschbörse Napster ist mit dem Versuch gescheitert, die für Service Provider vorgesehene Haftungsbeschränkung bei Copyright-Verletzungen seiner Nutzer für sich in Anspruch zu nehmen. Das entschied gestern das Bezirksgericht von Nord-Kalifornien unter dem Vorsitz von Richterin Marilyn Hall Patel. Napster hatte sich auf diese Haftungsbeschränkung berufen, nachdem die Recording Industry Association of America (RIAA) dem Unternehmen vorgeworfen hatte, Copyright-Verstöße zu fördern.

Die Haftungsbeschränkung für Service Provider ist in dem 1998 verabschiedeten Digital Millenium Copyright Act (DMCA) verankert. Allerdings muss ein Unternehmen eine Reihe von Bedingungen erfüllen, um als Service Provider im Sinne des DMCA zu gelten. Napster genügt den gesetzlichen Anforderungen nach Ansicht von Richterin Patel nicht: Erstens habe die Firma das Gericht nicht davon überzeugen können, dass sie copyrightverletzende Dateien nur durch ihr System route. Vielmehr müsse man feststellen, dass die Computer, auf denen solche Dateien gespeichert seien und zwischen denen sie ausgetauscht würden, Bestandteil ihres Systems seien, der Austausch der Dateien also innerhalb ihres Systems vonstatten gehe. Zweitens habe Napster es unterlassen, zumutbare Schritte zu unternehmen, um seine Nutzer von Copyright-Verletzungen abzuhalten und Copyright-Verletzer von seinem Dienst auszuschließen.

Nun bedeutet dieses Urteil noch nicht das Ende von Napster. Bislang ist nur die Taktik gescheitert, die Klage durch die Inanspruchnahme des besonderen Status eines Service Providers abzuwehren. Allerdings bleibt noch eine Verteidigungsmöglichkeit: Das Gericht stellte fest, dass sich beide Parteien, also die RIAA und Napster, einig darüber seien, dass Napster eine Art Suchmaschine sei. Auch für Suchmaschinen sind im DMCA Bedingungen formuliert, unter denen sie eine Haftungsbeschränkung in Anspruch nehmen können. Ob Napster diese Bedingungen erfüllt, muss das Gericht allerdings erst noch entscheiden. (chr)