Napster will Gläubigerschutz beantragen

Die Internet-Musiktauschbörse Napster will im Zuge der Übernahme durch den Medienkonzern Bertelsmann möglicherweise Gläubigerschutz beantragen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 44 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Jürgen Kuri

Die Internet-Musiktauschbörse Napster will im Zuge der Übernahme durch den Medienkonzern Bertelsmann möglicherweise Gläubigerschutz beantragen, berichtet dpa unter Berufung auf Informationen aus unternehmensnahen Kreisen. Ein entsprechender Antrag nach Chapter 11 des US-Konkursrechts soll die angeschlagene Tauschbörse vor weiteren Forderungen der Musikindustrie schützen und den Weg für die Übernahme freimachen. Anfangs hatte es noch geheißen, die Mittel von Bertelsmann würden Napster den Insolvenzantrag ersparen.

Der Gütersloher Medienkonzern hatte Anfang Mai die Napster-Vermögenswerte für acht Millionen US-Dollar übernommen. Zuvor hatte Bertelsmann der umstrittenen Tauschbörse bereits 85 Millionen US-Dollar zur Verfügung gestellt, um die Gesellschaft am Leben zu erhalten. Napster steht seit Juli 2001 still. Der angekündigte Neuanfang als kostenpflichtiger Abo-Dienst unter Bertelsmann-Regie hat sich immer wieder verzögert.

Napster benötigt für das Abonnement-Modell Musiklizenzen der großen Musikfirmen EMI, Sony, Universal Music und Warner, die ihr bislang verwehrt wurden. Diese Unternehmen sowie BMG, die Musiksparte von Bertelsmann, hatten Napster 1999 wegen Urheberrechts-Verletzung verklagt und Recht bekommen. Zu seinen besten Zeiten hatte Napster über 67 Millionen Nutzer, die weltweit urheberrechtlich geschützte Songs tauschten. Erfolge neuer kommerzieller Musikdienste wie Pressplay und MusicNet blieben dagegen bislang aus, während kostenlose Tauschbörsen wie Kazaa oder Audiogalaxy weiter boomen. Auch sie werden allerdings von der Musikindustrie mit einer Klage nach der anderen überzogen. (jk)