NetzDG-Streit mit Telegram: Deutsche Justiz wendet Zustellungstrick an

Das Bundesamt für Justiz hat zwei Anhörungsschreiben im NetzDG-Verfahren für Telegram im Bundesanzeiger veröffentlicht, da die direkte Zustellung nicht gelang.

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(Bild: Justlight/Shutterstock.com)

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Die deutschen Behörden wollen sich von Telegram im Streit über die Anwendung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) nicht länger hinhalten lassen. Der offiziell in Dubai sitzende Betreiber des umstrittenen Messenger-Diensts war für die hiesige Justiz bislang nicht für den Empfang offizieller Schreiben erreichbar. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat daher am Mittwoch zwei Anhörungsschreiben wegen NetzDG-Verstößen im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die beiden Dokumente hatte das BfJ ursprünglich bereits am 28. April an Telegram gerichtet. Der Anbieter habe keinen Ansprechpartner für Behörden benannt und kein Beschwerdeverfahren für strafbare Inhalte aufgesetzt, monierte es darin. Der Betreiber antworte aber nicht, obwohl Strafen von bis zu 55 Millionen Euro drohen.

Auch ein später eingeleitetes offizielles Rechtshilfeersuchen an das Außenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate, das die Schreiben an Telegram weiterleiten sollte, verlief bislang im Sande. Dabei stand das Unternehmen zwischenzeitlich auf Vermittlung von Google im direkten Dialog mit hiesigen Amtsvertretern.

Durch die nun erfolgte öffentliche Anzeige werde die erforderliche Zustellung fingiert, hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) schon Ende Januar die neue Handhabe erläutert. Das BfJ könne dann prinzipiell ein Bußgeld gegen Telegram wegen der monierten Netz-DG-Verstöße verhängen. Buschmann zufolge braucht es in erster Linie eine "gewisse Ausdauer, um an das Unternehmen heranzukommen".

In den Schreiben, die sich über die Suchfunktion des Bundesanzeigers etwa mit den Stichworten "Telegram" und "NetzDG" finden lassen, heißt es: Die Papiere gälten als zugestellt, "wenn seit dem Tage dieser Bekanntmachung mehr als zwei Wochen vergangen sind. Mit der Zustellung beginnt auch die Anhörungsfrist, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können". Der vollständige Wortlaut könne beim BfJ "von der Empfängerin eingesehen oder abgeholt werden". Datiert sind die Briefe vom 17. März 2022.

Laut dem "Spiegel" hat der Betreiber so insgesamt vier Wochen Zeit, um zu reagieren. Kommt keine Rückmeldung, könnte das Bußgeldverfahren seinen Gang nehmen. Offen bliebe aber weiterhin, wie dieser Bescheid bei einem weitgehend unkooperativen Anbieter vollstreckt und eine verhängte Geldstrafe eingetrieben werden könnte. Buschmann kann sich hier vorstellen, in die Finanzströme an das Unternehmen einzugreifen. Die Telegram-Gründer hatten bereits angekündigt, Werbung zu verkaufen und ein Bezahlmodell einführen zu wollen.

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(axk)