Neue Regeln: Mehr Schutz vor Spam-Calls, mehr "unbekannte Anrufer"

Am 1. Dezember treten neue Regeln aus der TKG-Reform in Kraft. Netzbetreiber mĂĽssen falsche deutsche Rufnummern blocken. Dabei wird Roaming zum Problem.

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Eingehender Anruf auf einem Handy

(Bild: Tero Vesalainen / Shutterstock.com)

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Wenn Betrüger und Spammer anrufen, dann oft mit gefälschten Nummern. Netzbetreiber müssen künftig Maßnahmen gegen das sogenannte "Call-ID Spoofing" ergreifen, bei dem Anrufer ihre Nummer fälschen. Anrufe, die eine Notfall- oder Sonderrufnummern anzeigen, müssen unterbrochen werden. Grundlage sind neue Regelungen im novellierten Telekommunikationsgesetz (TKG), die am 1. Dezember in Kraft treten.

Die Netzbetreiber müssen künftig Gespräche, die etablierte Notrufnummern wie 110 oder 112 vorgeben, unterbinden. Auch Servicenummern sowie teure Sonderrufnummern mit Vorwahlen 0900 oder 0137 als Absender dürfen nicht mehr durchgestellt werden. Wenn Gespräche aus Auslandsnetzen eingehen, die eine deutsche Rufnummer vorgaukeln, müssen die Netzbetreiber die Anzeige dieser Nummer unterdrücken.

"Immer wieder verschleiern Kriminelle die wahre Herkunft eines eingehenden Anrufs, indem im Telefondisplay eine gefälschte Rufnummer angezeigt wird", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA). Viele kennen solche Anrufe von angeblichen Polizeibeamten oder falschen Microsoft-Supportern. "Ab 1. Dezember sind Kundinnen und Kunden endlich besser davor geschützt", hofft Müller.

Der "ganz überwiegende Anteil" der in der Regel betrügerischen Anrufe mit manipulierten Rufnummern komme aus ausländischen Netzen oder werde über diese nach Deutschland geroutet, erklärt die Bundesnetzagentur. Deshalb sollen diese Nummern jetzt unterdrückt werden.

Während das bei falschen Festnetznummern kein Problem darstellt, gibt es im Mobilfunk eins. Wenn im Festnetz ein Gespräch aus dem Ausland mit gefälschter Caller-ID eingeht, die einen deutschen Ortsnetzbereich oder eine deutsche Mobilfunkvorwahl vorgibt, wird die Nummer im Zweifel unterdrückt.

Das Gesetz sieht eine Ausnahme vor: Bei Mobilfunkverbindungen müssen die Netzbetreiber feststellen, ob es sich bei dem ausländischen Anruf mit angezeigter deutscher Nummer vielleicht um eine korrekte Roamingverbindung handelt. "Nach Informationen der Mobilfunknetzbetreiber ist es durchaus herausfordernd, die Ausnahme für Anrufe von deutschen Mobilfunkrufnummern im internationalen Roaming zu gewährleisten", räumt eine Sprecherin der Bundesnetzagentur ein.

Die drei deutschen Netzbetreiber TelefĂłnica (O2), Telekom und Vodafone wollen die neuen gesetzlichen Vorgaben dennoch ab dem Stichtag umsetzen, heiĂźt es von den Unternehmen auf Anfrage. Das ist, wie bei Netzbetreibern nicht unĂĽblich, mit einem Sternchentext versehen: Es ist nicht auszuschlieĂźen, dass bei dem einen oder anderen legitimen Roaming-Anruf aus dem Ausland die Nummer unterdrĂĽckt wird.

Das liegt an dem Verfahren, das die Netzbetreiber wählen. Während sich die technischen Umsetzungen der drei Anbieter im Detail unterscheiden können, folgen sie dem gleichen Prinzip: Bei eingehenden Gesprächen aus dem Ausland wird die Nummer zunächst unterdrückt. Die Betreiber der beiden beteiligten Netze versuchen dann zu ermitteln, ob es sich um eine bekannte Rufnummer im Roaming handelt.

"Parallel zum Gesprächsaufbau kann in Millisekunden geklärt werden, ob sich die SIM-Karte des Anrufers tatsächlich in dem Land befindet, von dem der Anruf auszugehen scheint", erklärt ein Telekom-Sprecher das Verfahren auf Grundlage von sogenannten "Intelligent Network Services". Auch bei Vodafone wird das erst abgeklärt und die unterdrückte Nummer dann "für die Anzeige im Display wiederhergestellt", wie ein Sprecher erläutert.

Das funktioniert aber nur, wenn es mit den Roaming-Partnern die entsprechenden Vereinbarungen gibt – und die auch die nötige Technik haben. "Letztlich hängt die Realisierung auch von der Verwendung bestimmter technischer Ausstattungen bei den an der Verbindung beteiligten jeweiligen Carriern im Ausland ab", räumt die Bundesnetzagentur ein.

"Nicht in allen Fällen kann aber zu 100 Prozent sichergestellt werden, dass die Rufnummer eines deutschen Outbound-Roaming-Kunden tatsächlich angezeigt wird, im Zweifel bleibt die Rufnummernunterdrückung wirksam", erklärt der Vodafone-Sprecher. Die Telekom erwartet eine Trefferquote von "90 bis 95 Prozent".

Netzbetreibern und Regulierer ist demnach bewusst, dass die neuen Regeln bei einem Teil der Mobilfunkverbindungen aus dem Ausland die Rufnummer blocken, obwohl vielleicht ein Bekannter aus dem Urlaub anruft. Dem Gesetzgeber ist ein besserer Schutz vor Spam das wert.

Deutsche dürfen also erwarten, ab dem 1. Dezember vermehrt Anrufe ohne angezeigte Nummer zu erhalten. Die Bundesnetzagentur weist deshalb darauf hin, "dass nicht alle Anrufe mit unterdrückter Rufnummer unseriös sind" – zumal auch nicht alle ihre Rufnummer anzeigen lassen: "Die Bundesnetzagentur rät allgemein dazu, sich der Identität der Anrufenden zu vergewissern."

(vbr)