Neue Schlappe für Rambus

Im Patentrechtsstreit mit Infineon hat Rambus vor einem District Court in Richmond offensichtlich keine guten Karten.

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Im Patentrechtsstreit mit Infineon wird Rambus immer weiter in die Defensive gedrängt. Nach Angaben von Online-Medien wischte der Richter den Großteil der von Rambus vorgebrachten Argumente vom Tisch. Beobachter von Fredhager.com, einer US-Investmentberatungs-Website, verfolgen den Prozess vor dem US District Court in Richmond, Virginia. Ihrem Bericht nach hält Richter Robert E. Payne den Großteil der Klagepunkte der Rambus-Anwälte für irrelevant.

Lediglich in drei Punkten sieht er Anzeichen dafür, dass Infineon tatsächlich Rambus-Patente verletzt hat. Dies könnte zwei durch das 1999 erteilte Patent 5,953,263 geschützte Techniken betreffen sowie das erst im März 2000 erteilte Patent 6,034,918. Selbst wenn sich herausstellen sollte, dass Infineon diese Patente verletzt hat, wies der Richter schon jetzt die von Rambus behauptete vorsätzliche Patentverletzung zurück. Zwar könne es sein, dass das 1990/91 noch als Siemens firmierende Unternehmen Infineon damals technische Details übernommen habe, die sich Rambus später patentieren ließ. Nach Einschätzung des Richters spricht jedoch vor allem der lange Zeitraum von rund 10 Jahren gegen einen Vorsatz – es ist tatsächlich nur schwer nachvollziehbar, wieso einerseits die Patentierung der strittigen Techniken so lange gedauert hat und warum Rambus erst so spät seine Rechte einfordert.

Bei den anderen Patenten, deren Verletzung von Rambus beklagt wird, folgte der Richter nach Anhörung einiger Experten der Argumentation von Infineon, dass sich nämlich diese Schutzschriften allesamt auf Speichertechniken mit einem gemultiplexten Adress- und Datenbus bezögen und damit auf die im Infineon-Werk White Oak, Virginia, gefertigten SDRAM- und Double-Data-Rate-SDRAM-Chips nicht zuträfen.

Die Anwälte der beiden Kontrahenten sollen dem Richter bis zum Donnerstag Einschätzungen der Prozesslage nach den bisher erfolgten Aussagen geben. Auf dieser Grundlage will Payne am Donnerstag entscheiden, ob und wie er das Verfahren fortsetzt. Nach Ansicht von Prozessbeobachtern stecken die Rambus-Anwälte in einer Zwickmühle. Sie könnten den laufenden Prozess platzen lassen und vor einem Berufungsgericht klagen. Dann würden die Infineon-Anwälte sicherlich die im Raum stehenden Vorwürfe ins Feld führen, dass sich Rambus selbst sowohl im Hinblick auf die Normungsarbeit bei der JEDEC falsch verhalten sowie gegen die US-Gesetze gegen "Racketeering Influenced and Corrupt Organizations" (RICO) verstoßen hat.

Als nicht unwesentliches Detail dürfte dabei die Summe eine Rolle spielen, die Infineon im Falle einer nachgewiesenen Patentverletzung an Rambus zahlen müsste. Waren viele Branchenkenner von mehrstelligen Millionenbeträgen ausgegangen, sieht die Sache nach Aussagen von Experten im Prozess jetzt ganz anders aus. Demnach verlangt das Unternehmen von Chipherstellern für SDRAM Lizenzgebühren von 0,75 Prozent vom Netto-Verkaufspreis und für DDR-SDRAM 3,5 Prozent. Wenn es tatsächlich nur um Nachzahlungen für die Nutzung von Patenten geht, die erst 1999 beziehungsweise 2000 erteilt wurden, so beliefe sich die von Infineon zu zahlende Summe auf etwa 3,6 Millionen US-Dollar. In den von Rambus angestrengten Verfahren in Deutschland gingen die beklagten Firmen Hyundai und Micron von Zahlungen im zweistelligen Millionenbereich aus. Selbst wenn Rambus in mehreren Ländern Prozesse gegen Infineon, Hyundai und Micron gewinnt, scheint sich der Aufwand kaum zu lohnen. (ciw)