Rambus vs. Hyundai und Micron: Trickreicher Einstieg

Die Patentverletzungsklage der Firma Rambus gegen die Chiphersteller Hyundai und Micron zieht sich in die Länge.

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Vor dem Landgericht Mannheim sollten eigentlich am kommenden Freitag die mit Spannung erwarteten Verfahren der Firma Rambus gegen die Speicherchiphersteller Hyundai und Micron wegen Patentverletzung starten. Die Prozesse beginnen am 16. Februar nun aber nicht wie geplant, denn zunächst einmal will das Gericht nur entscheiden, wie hoch die Prozesskostensicherheit sein wird, die der Kläger zur Deckung der Gerichtskosten im Falle einer Niederlage hinterlegen muss. Nach § 110 Abs. 1 Satz 1 ZPO müssen Angehörige fremder Staaten, die als Kläger vor einem deutschen Gericht auftreten, dem Beklagten auf sein Verlangen wegen der Prozesskosten Sicherheit leisten.

Die Prozesskosten richten sich nach dem Streitwert der Klage. Ist dieser hoch, muss Rambus schon vor dem Start des eigentlichen Verfahrens entsprechend viel Geld hinterlegen. Die Anwälte von Micron und Hyundai beziffern den Streitwert auf 50 Millionen beziehungsweise 65 Millionen Mark, was alleine an Gerichtskosten Beträge zwischen 458.000 und 594.000 Mark zur Folge hätte – ohne Anwaltsgebühren.

Rambus reagierte in einer Pressemitteilung siegesgewiss und bezeichnete die von den Micron- und Hyundai-Anwälten aufgeworfene Prozesskostensicherheitsfrage als eine "Verzögerung des unvermeidlichen Gerichtsverfahrens durch prozedurale Fragen in letzter Minute". Rambus ist der Ansicht, dass die beiden Halbleiterfirmen in ihren Speicherchips Techniken und Verfahren benutzen, auf die Rambus Patente hält. In der mittlerweile fallengelassenen Klage gegen Hitachi ging es um die US-Patente 5,915,105, 5,953.263, 5,954,804 und 5,995,443. Rambus hält auch europäische Patente, etwa EP1004956.

Rambus klagt nicht etwa wegen der unstrittig vom Unternehmen selbst entwickelten Rambus-Speichertechnik, sondern wegen Patenten, die sich auf das seit etwa 1997 von Intel im PC-Bereich eingeführte SDRAM und das neuere DDR-SDRAM beziehen. Die SDRAM-Technik wurde allerdings durch das US-Industriegremium JEDEC schon vor Jahren standardisiert, die PC66-, PC100- und PC133-Spezifikation stammt von Intel. Rambus war Anfang der neunziger Jahre sogar Mitglied der JEDEC, stieg aber später aus und beantragte eigene Patente.

Mit den meisten Speicherchipherstellern hat sich Rambus mittlerweile auf die Zahlung von Lizenzgebühren für SDR- und DDR-SDRAM-Chips (Single- und Double-Data-Rate-Synchronous-Dynamic-Random-Access-Memory) und die entsprechenden Controller geeinigt. Die zusätzlichen Kosten pro Speicherchip sind gering, doch nach Firmenangaben kassiert man mittlerweile für mehr als 40 Prozent der weltweit produzierten Speicherchips Lizenzgebühren. Diese machen bereits einen wesentlichen Teil des Rambus-Umsatzes aus.

Das Unternehmen ist fest entschlossen, seine Ansprüche weltweit auf gerichtlichem Wege durchzusetzen und kalkuliert dafür erhebliche Kosten ein. Die meisten Chiphersteller wollen offenbar Ärger vermeiden und zahlen zähneknirschend Lizenzgebühren. Bisher klagen nur Micron und Hyundai in den USA gegen Rambus, und zwar auf Grundlage der Antitrust-Gesetze. Demnach habe Rambus die Patente nur zum Zwecke des unlauteren Wettbewerbs beantragt. Nach Berichten in US-Medien wollte sich Infineon ursprünglich an dem Anti-Rambus-Verfahren beteiligen, sei aber mittlerweile wieder aus der Klägerfront ausgeschieden.

Auf Aberkennung der Patente klagt offenbar noch niemand. Nach Ansicht von Spezialisten dürfte das auch schwer fallen – die Patente seien ziemlich "wasserdicht". (ciw)