Neue Schlappe für VoIP-Anbieter Vonage in Patentstreitigkeiten

Noch immer hängt die Klage von Verizon wegen Patentverletzung wie ein Damoklesschwert über der Voice-over-IP-Firma; nun verlor Vonage auch im Patentstreit mit Sprint Nextel.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die juristischen Probleme desUS-VoIP-Anbieter Vonage werden nicht weniger, im Gegenteil: Noch immer hängt die Klage von Verizon wegen Patentverletzung wie ein Damoklesschwert über der Firma, und nun hat Vonage im Patentstreit mit Sprint Nextel eine Schlappe einstecken müssen. Ein US-Bundesbezirksgericht entschied, Vonage habe ein Patent von Sprint Nextel verletzt, dass die Weiterleitung von Internet-Telefonaten betreffe. Vonage soll nun 69,5 Millionen US-Dollar Schadensersatz zahlen, das entspreche 5 Prozent der Einnahmen, die durch Nutzung des Patents erzielt wurden. Vonage zeigte sich erwartungsgemäß enttäuscht von dem Urteil und kündigt an, in Berufung zu gehen: Man habe die durch Patente geschützte Sprint-Nextel-Technik gar nicht genutzt.

Der Streit mit Sprint Nextel nimmt damit einen ähnlichen Verlauf wie die Auseinandersetzung mit Verizon, die Vonage schon an den Rand der Aufgabe gebracht hatte. Verizon wirft Vonage die Verletzung von drei Patenten für die Terminierung von Gesprächen zwischen herkömmlichen Telefon- und IP-Netzen vor. Nachdem ein Gericht Vonage der Patentverletzung erstinstanzlich schuldig gesprochen hatte, will der VoIP-Provider in der Berufung mit allen Mitteln gegen das Urteil vorgehen. Zuerst sah es fast danach aus, dass Vonage nach Verurteilung wegen Patentverletzung aufgeben müsste, da die Firma keine Alternative zu den geschützten Verfahren hatte.

Mittlerweile gibt sich der VoIP-Anbieter optimistisch, nicht nur technische Alternativen entwickeln zu können. Auch im Patentverfahren gegen Verizon gibt man sich hoffnungsfroh: Der US Supreme Court hatte mit seiner Grundsatzentscheidung die so genannte Offensichtlichkeitsklausel im Patentrecht wieder gelockert. Damit wird es künftig schwerer, Patente ohne wirklichen Neuigkeitswert – zum Beispiel durch die Neukombination bestehender Verfahren – anzumelden. Eine Neuaufnahme des Verfahrens, in dem Vonage wegen Verletzung der Verizon-Patente verurteilt wurde, lehnte das zuständige Gericht zwar ab. Die Richter legten aber auch fest, dass Vonage in dem anlaufenden Berufungsverfahren auf die neue Rechtslage eingehen darf. Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des obersten US-Gerichts argumentiert Vonage daher, die von Verizon beanspruchten Schutzrechte für ein Verfahren zur Übergabe von Gesprächen aus IP- in Telefonnetze seien sehr oberflächlich definiert. (jk)