Keine Wiederaufnahme für Vonage

Das von Verizon angestrengte Verfahren gegen den VoIP-Carrier Vonage wegen Patentverletzung wird nicht neu aufgerollt, sondern geht wie geplant in die Berufung.

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Der amerikanische VoIP-Provider hat in seinem Patentstreit mit Festnetzanbieter Verizon einen neuen Rückschlag hinnehmen müssen. Wie das Wall Street Journal (WSJ) berichtet, wurde Vonages Antrag auf Wiederaufnahme und Neuverhandlung des bereits verlorenen Verfahrens abgelehnt. Vonage war von einem Geschworenengericht der Patentverletzung für schuldig befunden und mit einer Strafe von 58 Millionen US-Dollar belegt worden. Nach einem richtungsweisenden Urteil des US Supreme Courts zur Zulassung von Patenten hatte sich Vonage Hoffnung auf ein neues Verfahren gemacht, weil die von Verizon gehaltenen Patente im Lichte der Entscheidung des Supreme Courts fragwürdig seien.

Die Berufungsinstanz hat den Antrag auf ein neues Verfahren zurückgewiesen. Allerdings entschieden die Richter, dass Vonage in dem anlaufenden Berufungsverfahren auf die neue Rechtslage eingehen darf. Der Berufungsantrag des VoIP-Carriers muss am 9. Mai vorgelegt werden. Für den 25. Juni ist die mündliche Verhandlung angesetzt. Vonage hatte sich stets zuversichtlich gezeigt, das Verfahren in der Berufung gewinnen zu können. Die Ablehnung der Wiederaufnahme sei enttäuschend, erklärte das Unternehmen laut WSJ, habe aber keinen Einfluss auf das Berufungsverfahren.

Der US Supreme Court hatte mit seiner Grundsatzentscheidung die so genannte Offensichtlichkeitsklausel im Patentrecht wieder gelockert. Damit wird es künftig schwerer, Patente ohne wirklichen Neuigkeitswert – zum Beispiel durch die Neukombination bestehender Verfahren – anzumelden. Hier setzt Vonage an: Die von Verizon beanspruchten Schutzrechte für ein Verfahren zur Übergabe von Gesprächen aus IP- in Telefonnetze seien sehr oberflächlich definiert. (vbr)