Neuer Rechtsstreit um Call-by-Call im Ortsnetz

Das kleine Telekommunikationsunternehmen Telediscount streitet sich mit der Telekom um Call-by-Call-Gespräche im Ortsnetz.

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Von
  • Axel Vahldiek

Das kleine Telekommunikationsunternehmen Telediscount streitet sich mit der Telekom um Call-by-Call-Gespräche im Ortsnetz. Direkt nach der Ankündigung des Discounters, Call-by-Call über die Vorwahl 0190 nun auch im Ortsnetz anzubieten, reagierte der rosa Riese mit einer Abmahnung. Sollte Telediscount die Unterlassungserklärung unterschreiben und danach das Angebot trotzdem weiter bestehen, muss die Firma eine Vertragsstrafe von 11.000 Mark zahlen. Zusätzlich kommen dann mehrere Tausend Mark Anwaltskosten auf die Firma zu. Unterschreiben sie die Erklärung nicht droht ihnen eine Klage der Telekom.

Telediscount kündigte in einer ersten Stellungnahme an, dass das Unternehmen den Kampf um die Ortsgespräche bis zur letzten Instanz durchkämpfen wolle, die Chancen auf einen Erfolg dürften jedoch schlecht stehen. Erst Ende letzten Jahres war ein Unternehmen mit einem ähnlichen Plan gescheitert. Andererseits hat die Europäische Gemeinschaft Deutschland zwar mittlerweile angewiesen, Telefonkunden das Call-by-Call-Verfahren auch im Ortsnetz zu ermöglichen. Fraglich ist jedoch auch bei einer Erlaubnis von Call-by-Call im Ortsnetz, ob Anbieter in diesem Fall die Vorwahl 0190 dafür nutzen dürfen: Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) zumindest hält das Angebot von Call-by-Call-Gesprächen im Ortsnetz über die von der Behörde als "Premium-Rate-Dienst" bezeichnete Vorwahl für unzulässig. (axv)