Neues Jugendschutzrecht wird nicht weiter verschärft

Nach den Vorschlägen von CDU/CSU sollte der Umgang mit Videofilmen, die Gewalt zeigen, und mit derartigen Computer- und Videospielen noch weiter eingeschränkt werden.

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  • dpa

Die erst am 1. April in Kraft getretenen neuen Jugendschutzbestimmungen werden kurzfristig nicht weiter verschärft. Ein Gesetzentwurf der unionsregierten Länder aus dem Bundesrat wurde am Freitag im Bundestag von SPD, Grünen und FDP abgelehnt. Nach den Vorschlägen von CDU/CSU sollte der Umgang mit Videofilmen, die Gewalt zeigen, und mit derartigen Computer- und Videospielen noch weiter eingeschränkt werden.

Für die rot-grüne Koalition betonten Jutta Dümpe-Krüger (Grüne) und Kerstin Griese (SPD), mit dem neuen Gesetz sei ein einheitlicher, transparenter Rahmen für den Schutz von Jugendlichen vor Gewalt und Pornografie geschaffen worden. Das gelte auch für das Internet. Die neuen Vorschriften sollen nach fünf Jahren überprüft werden, sagten sie.

Für die Union sprach Andreas Scheuer (CSU) dagegen von einem "Jugendschutzabbaugesetz". Die Eltern würden nicht ausreichend in ihren Erziehungsaufgaben unterstützt. Auch nach Ansicht des FDP-Abgeordneten Klaus Haupt (FDP) haben die neuen Bestimmungen viele Wünsche offen gelassen. Weitere Regelungen lehnt aber auch die FDP ab.

Nach dem neuen Jugendschutzgesetz können unter anderem künftig alle neuen Medien, etwa Internetseiten, auf den Index gesetzt werden. Computerspiele müssen, ähnlich wie Videofilme, mit differenzierten Altersfreigaben versehen werden. Der jetzt abgelehnte Vorschlag aus Bayern sah darüber hinaus ein generelles Vermietverbot schwer jugendgefährdender Videofilme und Computerspiele vor.

Zum neuen Jugendschutzgesetz und dem entsprechenden Jugendmedienschutz-Staatsvertrag siehe auch:

(dpa) / (jk)