Neues iPad mini: Sammelklage wegen "Jelly Scrolling"

Wegen eines potenziell störenden Nachziehens von Bildschirminhalten beim Scrollen wollen Tablet-Käufer in den USA von Apple eine Entschädigung sehen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht
iPad mini der sechsten Generation.

Das iPad mini 6 kommt mit lange erwarteten Funktionen und einem flotten SoC.

(Bild: Apple)

Lesezeit: 2 Min.

Neue Sammelklage gegen Apple: Besitzer des aktuellen iPad mini der sechsten Generation haben sich anwaltlich zusammengetan, um gegen das sogenannte Jelly-Scrolling-Problem vorzugehen. Eine entsprechende Klage wurde von einem Bewohner des US-Bundestaates Colorado nun eingereicht. Zuständig für das Verfahren ist der United States District Court für den nördlichen Distrikt Kaliforniens, in dem sich Apples Hauptsitz befindet.

Kurz nach dem Verkaufsstart des iPad mini 6 im Herbst 2021 hatten Nutzer über das Bildschirmproblem, das man auf Deutsch auch als "Gelee-Scrolling" bezeichnen könnte, berichtet. Dabei kommt es zu einer ungleichmäßigen Bewegung von Bildschirminhalten und dem Display. Sichtbar ist das Problem offenbar nur, wenn das Tablet im Hochformat betrieben wird, das dürfte allerdings gerade beim iPad mini vergleichsweise häufig passieren. Besonders deutlich wird der Effekt, wenn man Slow-Motion-Videos vom Scrollvorgang betrachtet.

Apple hatte auf die Kundenbeschwerden abwiegeln reagiert. Das Phänomen sei bei 60-Hertz-LCD-Schirmen normales Verhalten, so der Konzern. Der Bildschirminhalt wird demnach Zeile für Zeile aktualisiert und deshalb kommt es zu einer minimalen Verzögerung zwischen der Aktualisierung des oberen und unteren Bildschirmbereichs. Allerdings scheinen manche Tablets das Problem stärker zu zeigen als andere. Hat man es einmal wahrgenommen, kann man das Phänomen oft nicht mehr "wegsehen". Es gab Spekulationen, dass das "Jelly Scrolling" durch eine Änderung in der Ausrichtung des Display-Controllers so prominent ausfällt.

Die Sammelklage, die von MacRumors im Gerichtsverzeichnis entdeckt wurde, verlangt von Apple nun, Schadenersatz für die Betroffenen zu leisten. Die Kläger behaupten, Apple habe von dem Defekt gewusst und das Gerät trotzdem weiterverkauft und Kunden auch in seinen Marketingmaterialien nicht darüber informiert.

Ob die Klage tatsächlich angenommen wird, muss nun der zuständige Richter oder die zuständige Richterin entscheiden. Damit weitere Kunden an Bord kommen können, muss sie zunächst zertifiziert werden. Apple hat sich aktuell noch nicht geäußert. Sammelklagen gegen den Konzern kommen häufig vor – gerade bei möglichen Produktdefekten.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier ein externer Preisvergleich (heise Preisvergleich) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (heise Preisvergleich) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

(bsc)