Neuland: Keine Nutzung von Faxgeräten mehr im Bundestag
Faxgeräte werden im Bundestag noch eifrig genutzt. Bald nicht mehr, hat der Ältestenrat des Bundestags beschlossen und löst Häme aus.
Keine Faxe mehr im Bundestag. Ab der kommenden Legislaturperiode sollen Faxgeräte komplett abgeschafft werden. Dies hat der Ältestenrat des Bundestages am Donnerstag beschlossen. Bisher werden Faxgeräte im deutschen Parlament in bestimmten Bereichen noch eifrig genutzt, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP im Jahr 2020 hervorging. Rund 900 Faxgeräte sollen sich noch im Besitz des Parlamentes befinden.
Etwa 200 Faxgeräte soll das Auswärtige Amt in Betrieb haben, im Arbeitsministerium sind es 135 im Finanzministerium 130, schreibt die Saarbrücker Zeitung. Die Nutzung von Faxgeräten begründet das Innenministerium demnach damit, geheime Verschlusssachen per Fax zu versenden.
Spott und Hähme
Bei der jüngeren Generation im Bundestag hat die Benutzung von Faxgeräten schon seit Jahren für Unverständnis gesorgt. So ließen Spott und Häme nach dem Beschluss des Ältestenrates von diesen Parlamentariern nicht lange auf sich warten: Der 43-jährige Parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Jan Korte, schrieb auf Twitter, dass der Ältestenrat "eine neue Epoche" eingeleitet hätte und spottete: "Wird ne krasse Umstellung."
Auch Marco Buschmann, 43 Jahre alt und Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP, kündigte die Entscheidung des Ältestenrates als "gute Nachrichten" an. Der Bundestag sei nun "im 21. Jahrhundert" angekommen.
Negativbeispiel Gesundheitsämter
Dass Faxgeräte in Behörden noch häufig zur Übermittlung von Informationen eingesetzt werden, zeigte auch die Coronavirus-Pandemie. In Deutschland arbeiteten Gesundheitsämter, deren Systeme nicht an das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) angeschlossen waren, mit Faxgeräten, um beispielsweise Laborergebnisse zu erhalten. Ein Fax gilt als rechtssicher und hätte eine hohe Datensicherheit, da die Übermittlung durchgehend verschlüsselt erfolge. Die Benutzung von E-Mails zur Übermittlung von Testergebnissen aus den Laboren sei aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig, hieß es.
Die auf Papier übermittelten Daten müssen dann noch zeitaufwendig und fehleranfällig in das digitale System des Gesundheitsamtes übertragen werden. Seit Anfang 2021 ist die Nutzung von DEMIS für die Gesundheitsämter verpflichtend.
(olb)