Niederlage für Napster bei Gericht

Den Antrag auf erneute Anhörung über die Entscheidung, dass Napster Filtermechanismen installieren muss, lehnte das Berufungsgericht ab.

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Von
  • Volker Zota

Das 9. US-Berufungsgericht hat am gestrigen Montag zwei Anträge der Internet-Tauschbörse Napster zurückgewiesen. Napster wollte im ersten Antrag eine erneute Anhörung der von dem Berufungsgericht im Februar getroffenen Enscheidung erwirken. Damals wurde Napster verpflichtet, Filtermechanismen zur Sperrung urheberrechtlich geschützter Songs in sein System zu integrieren.

Da der Antrag von den drei zuständigen Richtern abgelehnt wurde, baten die Betreiber der Tauschbörse um eine so genannte en banc-Anhörung. In einer solchen hätte man den Fall allen am 9. Berufungsgericht aktiven Richtern erneut zu Gehör bringen können. Da sich allerdings keiner der Richter für eine erneute Anhörung aussprach, wurde auch dieser Antrag zurückgewiesen. "Dem gesamten Gericht wurde die Bitte der 'en banc'-Anhörung angekündigt, aber kein Richter im aktiven Dienst stimmte dem Antrag zu", hieß es in dem Beschluss.

Für Napster war dies die letzte – wenn auch illusorische – Chance, die per Gerichtsbeschluss angeordneten Filtermechanismen möglicherweise wieder zu entfernen, ohne sich an den obersten Gerichtshof wenden zu müssen. (vza)