Niedersachsen: Deutlich mehr Datenschutzverstöße gemeldet

Nach dem ersten Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen in Niedersachsen warnt die Landesbeauftragte Barbara Thiel: Es könnte nicht das letzte gewesen sein.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 11 Kommentare lesen

(Bild: mixmagic/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

In Niedersachsen häufen sich die Beschwerden über Verstöße gegen den Datenschutz. Im Jahr 2020 hat die Datenschutzbeauftragte des Landes, Barbara Thiel, insgesamt 2.479 Beschwerden erhalten. Das ist fast ein Drittel mehr als im Jahr zuvor (2019: 1.882). Auch die Zahl der gemeldeten Datenschutzverstöße von Unternehmen, Vereinen und öffentlichen Stellen legte von 824 auf 989 zu, wie ein Sprecher der Landesbeauftragten auf Anfrage mitteilte.

Die Summe der 28 verhängten Bußgelder belief sich auf 10,56 Millionen Euro. Auch das ist ein deutlicher Anstieg zum Jahr 2019, als lediglich Bußgelder über 480.000 Euro verhängt worden waren. Allerdings ist das fast komplett auf das Bußgeld gegen notebooksbilliger.de in Höhe von 10,4 Millionen Euro zurückzuführen. Das Unternehmen hatte Beschäftigte und Kunden über mindestens zwei Jahre per Video überwacht, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage vorlag. Das Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig.

Die Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel erklärte, ihre Behörde habe ein neues Kapitel in Sachen Bußgelder aufgeschlagen und sich dabei strikt an die Datenschutzgrundverordnung gehalten. Demnach sollten die Bußgelder "wirksam, verhältnismäßig und abschreckend" sein.

"Die Verarbeiter von Daten müssen verstehen, dass sie durch Fehlverhalten unter Umständen tief in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und damit in ein Grundrecht eingreifen. Entsprechend hoch wird, wo nötig, im Einzelfall ein von mir verhängtes Bußgeld ausfallen", warnte Thiel. Das Bußgeld gegen notebooksbilliger.de sei das erste in Millionenhöhe gewesen.

Endgültig vollstreckt sind von den insgesamt 10,56 Millionen Euro jedoch erst rund 81.000 Euro. In den übrigen Fällen ist der Bescheid noch nicht rechtskräftig, beispielsweise, weil die Verantwortlichen Rechtsmittel dagegen eingelegt haben.

(bme)